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recht.de :: Thema anzeigen - Überweisung unter Vorbehalt bei Internetauktionshaus [Name geändert]?
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Überweisung unter Vorbehalt bei Internetauktionshaus [Name geändert]?

 
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Oilily
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 14:53    Titel: Überweisung unter Vorbehalt bei Internetauktionshaus [Name geändert]? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, ich finde hier Hilfe.

Ich habe etwas bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft für knapp 800 Euro. Nun kam eben die Zahlung auf meinem Konto an.
Aber im Verwendungszweck steht "unter Vorbehalt"

Hat das irgendeine Wirkung? Nicht, dass ich den Artikel verschicke und kurz darauf holt sich der Käufer das Geld zurück.
Bin da irgendwie etwas skeptisch, wobei mein Käufer auch noch ein recht neues Mitglied mit bisher nur einer Bewertung für ein Kleinteil hat.
War mir sowieso schon alles komisch, dass die Dame erst nach zwei Wochen bezahlte....hatte schon letzte Woche nach dem Geld gefragt, aber keine Antwort erhalten. Und nun bekam ich gestern eine geänderte Lieferadresse und heute war das Geld drauf.

Möchte ja nur wissen, ob sie das Geld zurück holen kann. Wenn nicht, ist mir alles andere egal. Ich schick den Artikel ab, natürlich versichert und somit ist dann ja alles in Ordnung für meine Seite.
Habe halt nur keine Lust, dass ich mich jetzt an dem Geld erfreue und in ein paar Tagen ist dann mein Konto in den Miesen

Kann mir da einer helfen?

Danke schon mal
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 14:57    Titel: Re: Überweisung unter Vorbehalt bei Internetauktionshaus [Name geändert]? Antworten mit Zitat

Eigentlich dürfte das Rechtlich keinerlei Konsequenzen haben (siehe unter Vorbehalt)

Allerdings um sicherzugehen kann man 2 Sachen machen:
1. Konto komplett leerräumen und Dispo auf Null setzten (wichtig) und dann soll er mal versuchen was rückgehen zu lassen
2. Mit der Bank sprechen (der eigenen) und abklären das du eine Rücküberweisung nicht willst und diese auch nicht gerechtfertigt wäre dann ....
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

rein rechtlich ist es so, dass die Bank des Empfängers einen Überweisungsrückruf des Auftraggebers nur beachten darf, wenn die Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch nicht erfolgt ist. Sobald die Buchung erfolgt ist (und durch Bereitstellung der entsprechenden Auszugtexte manifestiert wird) darf die Bank des Empfängers die Buchung nicht mehr ohne Zustimmung des Empfängers rückgängig machen. Das ist schon seit langem so, aber mit Internetauktionshaus [Name geändert] bekommt diese Regelung Gewicht. Aber schon früher gab es Fälle, wo der Empfänger bei Gutschrift eine Ware losschickte und natürlich sicher gehen wollte, dass kein Rückruf kommt.

Die Verwendungszweck texte sind auch nur für den Empfänger, nicht für die Bank. Auch mit diesem Vorbehalt darf die Bank einen Überweisungsrückruf ohne Zustimmung des Kunden nicht beachten. Aus diesem Grund halte ich den Punkt 1 des Vorredners (Konto leerräumen und Dispo runtersetzen lassen) für unnötigen Aufwand.

Die Zahlung "unter Vorbehalt" kann bei der schuldrechtlichen Betrachtung des Falles von Bedeutung sein, aber ich sehe da momentan keinen Ansatzpunkt, der in der praktischen Anwendung relevant sein kann.

Ich würde bei der Lieferung mit einem Begleitschreiben klarstellen, dass die Lieferung auch nur unter Vorbehalt erfolgt. (Zum einen, um für jurustische Spitzfindigkeiten gerüstet zu sein, zum anderen, um den Käufer etwas "auf den Arm" zu nehmen")

Bleibt dann nur noch, den Käufer auf die Liste der unerwünschten Bieter zu setzen...

Gruss Hans-Jürgen
***
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