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63 Jahre und Krankenversicherung

 
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Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 11:13    Titel: 63 Jahre und Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich versuche es noch mal.

Wie kann sich eine über 55 Jahre alte Person, die die letzten 20 Jahre im Ausland lebte in Deutschland krankenverichern? Gibt es eine Sonderregelung für die GKV und wenn Ja, wo steht das?

Danke

Ilupeju
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Mit diesen Angaben ist es sehr schwer, eine konkrete Aussage zu tätigen. Daher haben Sie höchstwahrscheinlich in Ihrem vorherigen Thread schon keine Antwort bekommen. Auch ich habe dort nicht gepostet, weil dies einfach ein zu breites Spektrum ist.

Was hat denn die Person zuvor im Ausland gemacht und wie war sie dort versichert? Besteht eine Anwartschaftsversicherung? Was hat die Person jetzt in Deutschland vor? etc.
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Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vor vielen, vielen Jahren (ich weiss nicht ob 25 oder 30 Jahre) mit ihrem Ehemann in den Yemen gegangen. Vorher war sie Lehrerin vielleicht auch nur studiert. Jetzt will sie nach Deutschland zurueckkehren und hier leben. Sie wird, wenn noetig, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen. Im Ausland war sie nicht versichert.

Danke
Ilupeju
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die einzige Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen die ich dann jetzt so sehe, ist tatsächlich die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für mindestens ein Jahr.

Die Ausschlussklausel von § 6 (3a) SGB V trifft hier nicht zu, da die Person in den letzten 5 Jahren ja nicht versicherungsfrei, nicht von der versicherungspflicht befreit und nicht auf Grund des § 5 (5) SGB V nicht versicherungspflichtig gewesen ist.

Eine freiwillige Versicherung ist meiner Ansicht nach nicht Möglich, weil dafür zumindest auch im Ausland eine Krankenversicherung bei dem dortigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger hätte bestehen müssen.
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Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Ich habe sie sofort weitergeleitet. So koennen doch einige zurueck nach Deutschland ohne sich Sorgen zu machen.


Ilupeju
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Bedeutet das, dass jemand der ueber 55 Jahre alt ist und z. b.ueber 30 Jahre lang in die Krankenversicherung Beiträge bezahlt hat und nur in den letzten 5 Jahren (oder wie auch immer) aus irgenwelchen Gruenden dies nicht tat, sich nicht mehr versichern kann, während es in dem geschilderten Fall eine Möglichkeit dazu gibt?
Wuerde mich echt interessieren. Es gibt ja wohl mehr als einen Fall wo das so zutrifft, obwohl diese Menschen einen Job bzw. Arbeit und Beruf haben.

Gruss - Fagus
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo fagus,
eindeutig ja, eine Rückkehr ab 55 unter genannten Bedingungen ist nicht möglich.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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