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Verfasst am: 28.06.05, 15:17 Titel: Schäden bei Wohnungsübergabe
Es gibt ja schon viele Themen hierzu, aber alle sind ja doch ganz speziell.
Wie verhält es sich bei Schäden die vom Mieter nicht gemeldet wurden und erst bei der Wohnungsübergabe aufgedeckt werden??
Es handelt sich hierbei um einen Rollladen der sich nicht mehr bewegen lässt und einen leckenden Wasserschlauch der zu einer Spülmaschine führt.
Kosten für die Beseitigung liegen wohl jeweils über 100,00 €!! Kann hierfür die Kaution verwendet werden ?? Oder muss der Vermieter die Kosten tragen??
Wenn der Mieter nachweisen kann das die Schäden nicht von ihm sind muss er nix zahlen. Kann er das nicht wird er dafür zahlen müssen. Wenn er die Schäden nicht selbst beheben will kann der VM sich aus der Kaution bedienen.
Der § im BGB regelt doch nur Schadenersatz wegen Folgeschäden. Liegen solche nicht vor, greift auch der Schadenersatz m.E. nicht.
Wenn Rolladen und Schlauch verschlissen sind (nicht demoliert), könnte die Beweislast auf VM-Seite sein. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Folgeschäden sind zwar keine aufgetreten, allerdings bestehen die Schäden bereits seit längerer Zeit.
Der neue Mieter, der am gleichen Tag eingezogen ist, hat natürlich einen dicken Hals, da er die Spülmaschine nicht benutzen kann!!
Naja, da wäre ich mir dann nicht mehr so sicher: Der Folgeschaden könnte dann im "dicken Hals" und in einer möglichen Mietminderung liegen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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