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Schäden bei Wohnungsübergabe

 
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Stuggi
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:17    Titel: Schäden bei Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Es gibt ja schon viele Themen hierzu, aber alle sind ja doch ganz speziell.

Wie verhält es sich bei Schäden die vom Mieter nicht gemeldet wurden und erst bei der Wohnungsübergabe aufgedeckt werden??
Es handelt sich hierbei um einen Rollladen der sich nicht mehr bewegen lässt und einen leckenden Wasserschlauch der zu einer Spülmaschine führt.
Kosten für die Beseitigung liegen wohl jeweils über 100,00 €!! Kann hierfür die Kaution verwendet werden ?? Oder muss der Vermieter die Kosten tragen??
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter nachweisen kann das die Schäden nicht von ihm sind muss er nix zahlen. Kann er das nicht wird er dafür zahlen müssen. Wenn er die Schäden nicht selbst beheben will kann der VM sich aus der Kaution bedienen.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:05    Titel: Re: Schäden bei Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Stuggi hat folgendes geschrieben::
Schäden die vom Mieter nicht gemeldet wurden und erst bei der Wohnungsübergabe aufgedeckt werden


Der Mieter ist meldepflichtig nach § 536c BGB, der VM kann Schadenersatz verlangen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der § im BGB regelt doch nur Schadenersatz wegen Folgeschäden. Liegen solche nicht vor, greift auch der Schadenersatz m.E. nicht.
Wenn Rolladen und Schlauch verschlissen sind (nicht demoliert), könnte die Beweislast auf VM-Seite sein.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Stuggi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Folgeschäden sind zwar keine aufgetreten, allerdings bestehen die Schäden bereits seit längerer Zeit.
Der neue Mieter, der am gleichen Tag eingezogen ist, hat natürlich einen dicken Hals, da er die Spülmaschine nicht benutzen kann!!
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, da wäre ich mir dann nicht mehr so sicher: Der Folgeschaden könnte dann im "dicken Hals" und in einer möglichen Mietminderung liegen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Stuggi
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mietminderung ist zwar noch kein Thema, aber ist natürlich ein sehr unangenehmer Start.
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