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ich bin sehr froh, endlich mal einen Thread über dieses Thema zu lesen, denn ich bin in einer
ähnlich kuriosen Situation.
Bei der Durchsicht meiner Lohnabrechnungen seit 2002 (erster Job) ist mir aufgefallen, dass
meine Arbeitgeber bis jetzt noch nie Kirchensteuer von mir einbehalten haben. und ich nicht
gemerkt habe, dass auf der Lohnsteuerkarte die Konfession nicht eingetragen ist (da steht:
--). Wie soll ich mich jetzt verhalten - ich habe keine Lust für mehr als zwei Jahre Steuern nachzuzahlen - abgesehen davon, dass das mir als Hinterziehung ausgelegt werden könnte!!!!!!!!
In meinem Lohnsteuerjahresausgleich steht natürlich auch keine Konfession drin...
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Bei der Durchsicht meiner Lohnabrechnungen seit 2002 (erster Job) ist mir aufgefallen, dass
meine Arbeitgeber bis jetzt noch nie Kirchensteuer von mir einbehalten haben. und ich nicht
gemerkt habe, dass auf der Lohnsteuerkarte die Konfession nicht eingetragen ist (da steht:
--). Wie soll ich mich jetzt verhalten - ich habe keine Lust für mehr als zwei Jahre Steuern nachzuzahlen - abgesehen davon, dass das mir als Hinterziehung ausgelegt werden könnte!!!!!!!!
In meinem Lohnsteuerjahresausgleich steht natürlich auch keine Konfession drin...
Sie haben die Frage ja fast schon für sich selbst beantwortet.
Auch wenn die 'falsche' LSt-Karte nicht Ihre Schuld ist: Sie haben (eine) inhaltlich unrichtige Steuererklärung(en) abgegeben! Also besser wird die Situation doch nun nicht mehr. Ab jetzt sind sie "automatisch" im Hinterziehungsbereich, denn jetzt wissen Sie ja, dass es falsch gelaufen ist.
Verfasst am: 29.06.05, 09:12 Titel: Interessante Antwort!! Was stimmt nun??
1. Die Festsetzungsverjährung für die Kirchensteuer beträgt nach Auskunft eines der sieben bayerischen Kirchensteuerämter 4 Jahre, d.h. die Kirchensteuer könnte theoretisch 4 Jahre nachgefordert werden (ab 2001).
2. Wenn man nichts meldt, passiert auch nichts; es gibt keinen Anlaß irgendeiner Behörde aktiv zu werden und niemand kommt dahinter. Da seit 2002 keine Steuererklärung abgegeben wurde gibt es weder vom Finanzamt noch vom zuständigen Kirchensteueramt (Sitz in der Stadt Ihres Bischofssitzes) irgendeinen Ansatz bzw. Handlungsbedarf.
3. Man hat jederzeit die Möglichkeit die Änderung/Berichtigung der Konfession in der Lohnsteuerkarte zu beantragen. Ab diesem Zeitpunkt muß dann der Arbeitgeber die Kirchensteuer abführen. Es kann auch sein, dass dies rückwirkend ab Jan. 2005 erfolgen muß, da bin ich mir nicht ganz sicher. Es kann auch sein, dass die zuständige Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung die Vorlage eines entsprechendes Taufzeugnissis der kath. Kirche verlangt(auf der Rückseite der Geburtsurkunde!), zum Nachweis Ihrer Konfession. Eine Nachzahlung für die zurückliegenden Jahre ergibt sich daraus jedoch nicht.
4. Sollte eine kirchliche Heirat beachsichtigt werden, würde ich auf alle Fälle empfehlen, die o.g. Änderung zu beantragen! (Vielleicht auch erst ab der nächsten Lohnsteuerkarte ab 1.1.2006?!)
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