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running gag: Platzverweis

 
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 13:49    Titel: running gag: Platzverweis Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an:
A bekommt einen Platzverweis (mündlich, ohne Personalienfeststellung), der verweisende Beamte ist in Eile und läßt A wegen Nichtbefolgens innerhalb der nächsten (ca.) zwei Minuten in Gewahrsam nehmen.
Problem: A wollte eigentlich nach Hause und der Platzverweis hätte ihn daran gehindert (weil er für den Bahnhof galt).

In einigen Bundesländern ist es üblich, eine Gebühr für den "Service" Transport und Unterbringung zu verlangen. Ich gehe davon aus, der Platzverweis ist nicht rechtmäßig ausgesprochen worden.
Müße A neben dem Widerspruch gegen den Gebürenbescheid zusätzlich eine Fortsetzungsfeststellungsklage zur Klärung der Unrechtmäßigkeit anstreben, um den Widerspruch erfolgreich über die Bühne zu bringen?
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht das ein Beamter das so handhabt, weil er in Eile ist, das ist aber auch gar nicht so relevant. Das geht auch schnell, wenn der Einsatzleiter noch die nächste Stunde vor Ort bleibt.

Zum Kostenbescheid: Die Anti-AKW-Bewegung begründet die Widersprüche gegen diese Bescheide mit der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen selbst und scheint damit Erfolg zu haben, (kann man im Internet bei X-tausendmal-quer anschauen) insofern dürfte der Widerspruch genügen. Eine Fortsetzungsfeststellungsklage dürfte allerdings nötig sein, um selbst Forderungen gegen Polizei durchzusetzen.
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