Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bank behält Geld ein ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bank behält Geld ein ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Normic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:04    Titel: Bank behält Geld ein ? Antworten mit Zitat

Situation : Wir ( 2 Partner ) haben ein gemeinsames Konto, Verdienst pro Monat ca. 1200 Euro - ein ganz normales Girokonto eben ! Durch Auto und Renovierung sind wir ca. 1500 Euro in`s minus gerutscht, sollte mann vermeiden, is aber eben passiert !
Nach einem Gespräch bei der Bank in dem wir fragten ob wir das Soll-Guthaben nicht durch eine Ratenzahlung ausgleichen könnten kam die Antwort ( ich zitiere ) :
Geht nicht, gleichen sie ihr Konto aus ! ... Jetzt haben wir wieder Geld auf dem Konto ( 500 Euro Soll ) und kommen trotzdem nicht ran. Ist das zulässig ? Darf die Bank jemand einfach seine Lebensgrundlage entziehen ? Und die große Frage : Was zur Hölle machen wir jetzt ? Wir sind um jeden Rat dankbar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die alles entscheidende Frage, die Sie nicht beantwortet haben, lautet:
Haben Sie einen durch die Bank eingeräumten Kreditrahmen ("Dispositionskredit") oder handelte es sich nur um eine von der Bank kurzfristig gedultete Überziehung?

Sofern kein Kredit eingeräumt gewesen sein sollte und das Konto auf Guthabenbasis geführt wurde, folgende Anmerkung:
Sie können nicht einfach dadurch, dass Sie mehr Geld ausgeben als Sie haben, die Bank faktisch dazu zwingen, Ihnen erstens einen Kredit einzuräumen und sich dann zweitens noch auf eine von Ihnen vorgegeben Ratenzahlung einzulassen.
Soetwas kann bei einem nicht so wohlwollenden Banker auch ganz schnell zu einer Kontokündigung durch die Bank sowie einem SCHUFA-Eintrag wegen nicht vertragsgemässen Verhaltens führen.
Weiterhin ist ein Strafverfahren wegen Betruges möglich, wenn Sie Verfügungen ausserhalb Ihrer finanziellen Möglichkeiten und ausserhalb von genehmigten Kreditrahmen tätigen und auf einfaches Anfordern durch die Bank nicht sofort zurückführen können.

Wenn Sie also zukünftig mal wieder mehr Geld benötigen als Sie haben, reden Sie zuerst mit Ihrer Bank über eine Lösung und geben Sie dann erst das Geld aus.


Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 29.06.05, 18:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Normic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="nebelhoernchen"]Die alles entscheidende Frage, die Sie nicht beantwortet haben, lautet:
Haben Sie einen durch die Bank eingeräumten Kreditrahmen ("Dispositionskredit") oder handelte es sich nur um eine von der Bank kurzfristig gedultete Überziehung?

Hi Nebelhörnchen, es handelt sich wohl eher um eine kurzfristig gedultete Überziehung, Dispo war nicht vereinbart.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Fast vergessen:
Mein immer wieder in solchen Situationen genannter Tipp:
Man sollte immer mindestens zwei (!) Bankverbindungen haben, dann weiss keine der beteiligten Banken, wieviel Geld man tatsächlich hat und man ist wesentlich unabhängiger.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Normic hat folgendes geschrieben::
Hi Nebelhörnchen, es handelt sich wohl eher um eine kurzfristig gedultete Überziehung, Dispo war nicht vereinbart.

Und genau deshalb haben Sie jetzt dieses Problem, weil Sie sich gegenüber Ihrer Bank nicht vertragsgemäss verhalten haben (was im Kreditgewerbe als vertrauensbildende Massnahme unentbehrlich ist). Finanzielle Probleme dürfen nie ausgesessen werden, sondern müssen gegenüber potentiellen Geldgebern proaktiv und offensiv von selbst angesprochen werden, wenn man finanzielles Entgegenkommen und Hilfe erwartet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Normic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein nein, ich sitze das ja nicht aus - ich war ja eben deshalb bei denen ! Moregen geh ich wieder hin - und was sollte ich dann tun ???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Normic hat folgendes geschrieben::
Nein nein, ich sitze das ja nicht aus - ich war ja eben deshalb bei denen ! Moregen geh ich wieder hin - und was sollte ich dann tun ???

1. Verlassen Sie sich niemals ausschliesslich auf eine Bank (Stichwort: mehrere Bankverbindungen).
2. Geben Sie kein Geld aus das Sie nicht haben, ohne zuvor mit der Bank einen entsprechenden Kreditrahmen ausgehandelt zu haben.

Sie sitzen das Thema jetzt nur deshalb nicht aus, weil Ihre Bank Sie zum Handeln zwingt.
Ursprünglich hatten Sie das vor, haben aber nicht mit dem entschiedenen Gegenwind Ihrer Bank gerechnet.

Durch Ihr unüberlegtes Handeln haben Sie sich jetzt selbst in die Position eines Bettlers und Bittstellers gebracht und können bei Ihrem Banktermin morgen nur noch auf das Goodwill Ihres Bankers hoffen. Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihrer Bank hat sich durch die Tatsache, dass Sie das fremde Geld bereits ausgegeben haben und nicht auf Verlangen zurückzahlen können, vorsichtig ausgedrückt nicht unbedingt verbessert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Normic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sitzen das Thema jetzt nur deshalb nicht aus, weil Ihre Bank Sie zum Handeln zwingt.
Ursprünglich hatten Sie das vor, haben aber nicht mit dem entschiedenen Gegenwind Ihrer Bank gerechnet.

Entschuldigung bitte, woher wollen sie denn nun wissen ob ich das aussitzen wollte oder nicht ???? Seltsam finde ich hier schon, das mann kaum Hilfe, dafür aber nochmal zusätzlich Abmahnungen bekommt - ob das wohl produktiv ist ?
Auf jeden Fall hat sich mein Problem geklärt, die Bank war geduldig und ich zahl nun eben die Schulden langsam ab !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ab0409
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sie wollten doch eine ehrliche Meinung. Weshalb sind Sie nun so verbittert. Bei einem Nettoeinkommen von 1200,-- bei zwei Personen, ist doch ganz klar, daß die Bank keinen Dispo einräumt bzw. lange duldet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milena63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen Sozialleistungen ein, können diese innerhalb von sieben Tagen abgehoben werden, dannach darf die Bank mit den Schulden verrechnen.
Geht Arbeitslohn ein, darf die Bank gleich mit fälligen Schulden verrechnen und der Schuldner muss ggflls Kontoschutz beim Vollstreckungsgericht beantragen hinsichtlich des unpfändbaren Teils des Lohnes.
Oder man einigt sich auf eine ratenweise Rückzahlung im guten, das spart zum einen Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten und gibt die Chance, dass man mittelfristig wieder zu einer normalen Kontobeziehung zurückkommt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.