Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zu Gesellschaftsrecht und Sachenrecht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zu Gesellschaftsrecht und Sachenrecht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Christa_A
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 11:18    Titel: Fragen zu Gesellschaftsrecht und Sachenrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
ich schreibe in zwei Wochen Recht II (Themen: Sachenrecht und Gesellschaftsrecht) und bin momentan dabei alte Klausurfragen zu bearbeiten.
Bei folgenden komme ich nicht weiter bzw. bin mir unsicher:

Gesellschaftsrecht:

- Was muss Ihres Erachtens im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft geregeltt werden, um den Mehrheitsgrundsatz bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung zu begründen und interessengerecht sicherzustellen?

- Was spricht Ihres Erachtens für und was gegen die Rechtsform der Aktiengesellschaft für ein größeres mittelständiges Unternehmen?

- Unterschied "Geschäftsbefugnis" und "Vertretungsberechtigung"?

- Umwandlung einer Gesellschaft: Vorschriften und Ziele?

- "Durchgriffshaftung im Konzern" - Voraussetzunge, Rechtfolgen der Konzernhaftung?

- Beschreiben Sie die Beteiligungsverhältnisse in einer typischen GmbH & Co KG, an der A,B, und C zu gleichen Teilen beteiligt sind! Wie können A,B, und C alternativ, also dennoch gleich beteiligt werden?



Und folgendes zum Sachenrecht:

- Wann endet der Fremdbesitzerwillen?

-Was ist ein "zweifach verlängerter" Eigentumsvorbehalt?

- Welche Verträge sind vom Eigentumsvorbehalt betroffen?



Vielleicht kann mir ja jemand mit den Fragen helfen. Ich würde mich sehr freuen.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Stellen Sie mal Ihre Lösungen ein. Zum vorkauen hat hier fast niemand Zeit. Erst mal selbst an der Lösung versuchen und für die Details gibt es dann auch Hilfe.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Frap hat folgendes geschrieben::
Stellen Sie mal Ihre Lösungen ein. Zum vorkauen hat hier fast niemand Zeit. Erst mal selbst an der Lösung versuchen und für die Details gibt es dann auch Hilfe.


...zumal sich die meisten Ihrer Fragen durch einen Blick in Kurzlehrbücher beantworten lassen, zumal es nicht schaden kann, die Hintergründe und Zusammenhänge zu verstehen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christa_A
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Reaktionen.

Ich bin vor 2 Wochen von meinem Auslandsjahr wieder gekommen und soll jetzt schon Recht II schreiben. Ich habe mittlerweile 48 Klausurenfragen beantworten können und folgende Bücher gelesen:

Richters Skript Sachenrecht
Niederle Sachenrecht
Eisenhardt Gesellschaftsrecht
und natürlich die Skripte von den Professoren

Ich habe zu den meisten Fragen, die ich hier gepostet habe, auch schon was rausgefunden (Z.B. Eigentumsvorbehalt Arten, Defintion und Rechtsstellung) und hier wirklich nur die Sachen, die ich nicht finden konnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.