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Guthaben bei Nebenkosten mit Miete verrechnen?

 
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deschain
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:58    Titel: Guthaben bei Nebenkosten mit Miete verrechnen? Antworten mit Zitat

Aufgrund verschiedener Mängel, die teilweise schon seit 1 Jahr dem Vermieter angezeigt wurden, habe ich die Miete gekürzt.

Nun hat mein Vermieter diese "Rückstände" mit meinem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Ist dies zulässig??
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:33    Titel: Re: Guthaben bei Nebenkosten mit Miete verrechnen? Antworten mit Zitat

deschain hat folgendes geschrieben::
Aufgrund verschiedener Mängel, die teilweise schon seit 1 Jahr dem Vermieter angezeigt wurden, habe ich die Miete gekürzt.

Nun hat mein Vermieter diese "Rückstände" mit meinem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Ist dies zulässig??

Nein, ganz im Gegenteil.
Die Mietminderung soll ja eine Motivation für Ihren Vermieter sein, die von Ihnen gerügten Mängel so schnell wie möglich abzustellen.
Von daher hätte sich dann die Mietminderung ohnehin erledigt.
Sie sollten sich eine derartige Vorgehensweise nicht gefallen lassen, nicht dass Sie hinterher aus Versehen die Forderungen Ihres Vermieters durch Nichtstun noch anerkannt haben.
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob beide Forderungen bestehen, d.h. ob du das Recht hattest, deine Miete um den Betrag zu kürzen. Wenn ja, dann darf dein Vermieter natürlich nicht aufrechnen. Sollte deine Mietkürzung allerdings unbegründet sein, dann schuldest du deinem Vermieter diesen Betrag, den er dann nach einer Erklärung dir gegenüber aufrechnen darf.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Erschwerend kommt hinzu, dass nur der Richter feststellen darf, on die Mietminderung berechtigt ist Smilie
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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deschain
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, als einen Mangel hab ich dem Vermieter genannt, dass 3 Monate lang der Hof nicht vom Schnee befreit worden ist.. nicht mal ein kleiner gehweg!!
Der rest ist etwas schwieriger nachzuweisen...

Habe heute auf alle Fälle dem Vermieter die Kündigung per Fax geschickt. Reicht sowas per Fax, oder ist es besser, mit einem Brief dies zu tun.

Vielen Dank
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

deschain hat folgendes geschrieben::
Habe heute auf alle Fälle dem Vermieter die Kündigung per Fax geschickt. Reicht sowas per Fax, oder ist es besser, mit einem Brief dies zu tun.

Besser schriftlich und nachweisbar.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn in den Nebenkosten denn auch eine Pauschale für den Hausmeister enthalten? Oder warum ist das ein Mangel?
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deschain
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, in den Nebenkosten ist eine Pauschale für den Hausmeister enthalten.
Desweiteren ist im Mietvertrag geregelt, dass der Hausmeister arbeiten wie Rasenmähen, Scheeräumen und kleinere Arbeiten übernimmt.
Der Hausmeister hat sich aber geweigert, da er keine Schneeräummaschine vom Vermieter erhalten hat...
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung per Fax ist nicht gültig!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, weil eine Mietvertragskündigung der Schriftform bedarf und ein Fax nicht der Schriftform entspricht. Aus dem einfachem Grund weil bei einen Fax auf der Empfängerseite nur eine Kopie der Unterschrift rauskommt und nicht wie gefordert die original Unterschrift. Im übrigen kann man nicht nachweisen das ein Fax angekommen ist. Wie heisst es doch so schön traue keinen Sendebericht den du nicht selbst gefälscht hast.
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