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Wann kann eine Bürgschaft beansprucht werden?

 
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bankq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 23:01    Titel: Wann kann eine Bürgschaft beansprucht werden? Antworten mit Zitat

Muss der Schuldner "amtlich" zahlungsunfähig sein, d.h. Insolvenz angemeldet haben oder nur sich selbst als zahlungsunfähig erklären?
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 08:37    Titel: Re: Wann kann eine Bürgschaft beansprucht werden? Antworten mit Zitat

bankq hat folgendes geschrieben::
Muss der Schuldner "amtlich" zahlungsunfähig sein, d.h. Insolvenz angemeldet haben oder nur sich selbst als zahlungsunfähig erklären?


nein, muss er nicht. im prinzip reicht schon eine zahlungsunwilligkeit des schuldners um den bürgen in anspruch zu nehmen können.
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bankq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:38    Titel: Zahlungsunwilligkeit Antworten mit Zitat

Dann müsste / könnte der Bürge gegenüber dem zahlungsunwilligen Schuldner seine Forderung betreiben?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Soblad der Bürge zahlt, deht die Forderung gegen den Schuldner auf ihn über. Er wird "neuer Gläubiger".

Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Bürgen - wie auch der Regress des Bürgen kann vertraglich allerdings auch anders geregelt werden, was auch oft gemacht wird. Dadurch ist die Zahlungsunwilligkeit/-unähigkeit teils gar nicht vonnöten.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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