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recht.de :: Thema anzeigen - Gemietet wie besehen - Klausel im Mietvertrag. Folgen?
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Gemietet wie besehen - Klausel im Mietvertrag. Folgen?

 
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Linus_Pauling
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 17:50    Titel: Gemietet wie besehen - Klausel im Mietvertrag. Folgen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Klausel im Mietvertrag, die folgendermaßen lautet:

Zitat:
Der Mieter erklärt, dass er sich die Wohnung, das Haus und die Wohnlage genau angesehen hat und sie so als vertragsgemäss akzeptiert wie sie sind.


Was kann so eine Klausel wohl für Folgen haben bzw. was hat sich der Vermeiter dabei gedacht?

Danke Linus
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.06.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet, dass Mängel, die seit dem Vertragsverhältnis bestehen als vertragsgemäss anzusehen sind und keine evtl. Mietminderung begründen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Linus_Pauling
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

OK, bei Haus und Wohnung kann ich das nachvollziehen.
Ich habe mit der "Wohnlage" so meine Sorgen, dass da versteckte Sachen lauern, die man so beim Besichtigen gar nicht mitbekommt...

Höre ich die U-Bahn rumpeln nachts?
Etc.pp.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre gar kein Mangel...

Eine solche Klausel erfasst aber auch nur die "erkennbaren" Mängel. Im Übrigen könnte ein Verstoß gegen die AGB-Klausel des § 309 Nr. 12 BGB vorliegen...
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