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Verfasst am: 30.06.05, 16:19 Titel: Umzug von den Niederlanden nach Deutschland.
Hallo,
ich habe eine Frage und freue mich über Antworten.
Der gewöhnliche Aufenthalt war bis zum 30.06.2004 in den Niederlanden. Umzug permanent nach Deutschland ab dem 01.07.2004. Er erzielte Einnahmen aus NN Arbeit in den Niederlanden bis September 2004. Ab Oktober war er in Deutschland Selbstständig und erzielte Einnahmen.
Muss in der Steuererklärung die Einnahme aus NL angegeben und unter Progressionsvorbehalt versteuerert werden ?
Das führt sicherlich zur Nachzahlung. Vielen Dank für die Antworten.
Christiane
So, um selbst die Antwort zu erstellen, vielleicht brauchen ja noch mehr Forumbenutzer diese Info:
Er muss das Gehalt, welches er in den Niederlanden hatte, in die Deutsche Einkommensteuererklärung angeben. Es wird unter Progressionsvorbehalt in Deutschland "versteuert". Im Gegenzug muss er auch in den Niederlanden die Steuererklärung abgegen, widerrum mit Angabe der ausländischen Einkünfte, hier die Deutschen Gewinne.
Falls mir natürlich jemand widersprechen möchte...... Gerne.
Für Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gibt es ja einige Webseiten, die sich mit dem Themenkomplex beschäftigen, und da ist das schon relativ kompliziert.
Als Selbstständiger sollte der Fragesteller mit diesem Fragenkomplex einen Steuerberater konsultieren, der in beiden Welten zuhause ist (Deutsch/Niederländische Kanzleien gibt es im grenznahen Raum beiderseits der Grenze).
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