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Verfasst am: 22.06.05, 13:23 Titel: Gewährleistung auch wenn Handel nicht Unternehmenszweck?
Angenommen, Kleinunternehmer X möchte ein gebrauchtes Bürogerät verkaufen, der Handel mit Bürogeräten ist aber NICHT Unternehmenszweck; sprich: er möchte nur Ballast loswerden ...
Gilt dann auch die EU-Zwangsgewährleistung, nur weil X Gewerbetreibender ist?? Gewähr auf etwas zu geben, von dem man letztlich keine technische Ahnung hat - das kann nicht sein!? Oder??
Das gilt nur, wenn Sie an einen Verbraucher verkaufen. Ein Bürogerät werden Sie aber vermutlich ebenso gut an ein anderes Unternehmen verkaufen können.
Im übrigen kennen Sie das Gerät doch, wenn Sie es lange Zeit in Benutzung hatten.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer dann, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher (kein Unternehmer) verkauft. Verkauft z.B. ein Rechtsanwalt seinen Firmenwagen an eine Privatperson, muss er ebenfalls die Gewährleistung übernehmen.
Schizophren, aber Realität.
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