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Gewährleistung auch wenn Handel nicht Unternehmenszweck?

 
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geku-bw
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Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:23    Titel: Gewährleistung auch wenn Handel nicht Unternehmenszweck? Antworten mit Zitat

Angenommen, Kleinunternehmer X möchte ein gebrauchtes Bürogerät verkaufen, der Handel mit Bürogeräten ist aber NICHT Unternehmenszweck; sprich: er möchte nur Ballast loswerden ...
Gilt dann auch die EU-Zwangsgewährleistung, nur weil X Gewerbetreibender ist?? Gewähr auf etwas zu geben, von dem man letztlich keine technische Ahnung hat - das kann nicht sein!? Oder??

Danke, geku-bw
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Chorma
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:52    Titel: Verbrauchsgüterkauf Antworten mit Zitat

Das gilt nur, wenn Sie an einen Verbraucher verkaufen. Ein Bürogerät werden Sie aber vermutlich ebenso gut an ein anderes Unternehmen verkaufen können.

Im übrigen kennen Sie das Gerät doch, wenn Sie es lange Zeit in Benutzung hatten.
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steuermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer dann, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher (kein Unternehmer) verkauft. Verkauft z.B. ein Rechtsanwalt seinen Firmenwagen an eine Privatperson, muss er ebenfalls die Gewährleistung übernehmen.
Schizophren, aber Realität.

Gruß
steuermann
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