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würde gern wissen, ob ich im Antrag für den Mahnbescheid den Gerichtsort für das Prozessgericht angeben kann, der in meinen AGB als Gerichtsstand aufgeführt ist oder ob zwingend der Gerichtsort des Antragsgegners gewählt werden muss. Bei "falscher" Auswahl würden nämlich zusätzliche Kosten anfallen, die ich gern vermeiden würde.
würde gern wissen, ob ich im Antrag für den Mahnbescheid den Gerichtsort für das Prozessgericht angeben kann, der in meinen AGB als Gerichtsstand aufgeführt ist oder ob zwingend der Gerichtsort des Antragsgegners gewählt werden muss. Bei "falscher" Auswahl würden nämlich zusätzliche Kosten anfallen, die ich gern vermeiden würde.
Über Antworten würde ich mich freuen
Das kommt darauf an, ob der Vertragspartner Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nicht. Ist er es nicht, dann dürfte
a) die AGB-Klausel unwirksam sein und
b) der allgemeine Gerichtsstand des Antragsgegners maßgeblich sein
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