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unterschiedliche Höhe der Grundstücke

 
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Gast100
Gast





BeitragVerfasst am: 16.10.04, 13:36    Titel: unterschiedliche Höhe der Grundstücke Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich mit dem Bau einer Mauer oder z.b L-Steine um unterschiedliche Höhen von Bodengrund zu befestigen. Eine Seite Einfahrt /Autoabstellplatz,
andere Seite Gartenerde ca 50 cm höhergelegen. Wer ist zuständig für die Befestigung?
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Mitleser
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 12:30    Titel: Veränderung des Zustands Antworten mit Zitat

Normalerweise gibt es eine natürliche Bodenbeschaffenheit, also zum Bsp. ein abfallendes Hanggrundstück. Wer diese Bodenbeschaffenheit verändert, zum Bsp. für einen Parkplatz etwas am Berg abgräbt, der muss für Sicherungsmaßnahmen sorgen, so dass das Nachbargrundstück nicht abrutschen kann.
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gast100
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 19:04    Titel: unterschiedliche Höhe der Grundstücke Antworten mit Zitat

mich trifft die Erde des Nachbarn der seinen Garten mit Erde aufgefüllt hat. Grundstücke liegen neben einander. Jeder hat rechts seinen Eingang/Einfahrt zur Garage und links
einen Streifen Garten.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie das Nachbarrechtsgesetz ihres Bundeslandes. Dort dürfte die Problematik behandelt sein.

In der Regel muß derjenige, der auffüllt, abstützen und dabei auch noch einen Grenzabstand mit der Abstützung einhalten.
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