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Markenlizenzvertrag wegen Schadensersatz- was ist üblich?

 
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P.Helm
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 11:09    Titel: Markenlizenzvertrag wegen Schadensersatz- was ist üblich? Antworten mit Zitat

Hallo,

es soll ein Markenlizenzvertrag ausgearbeitete werden, da Firma A den Namen von Firma B nicht rechtmäßig nutzt. Es geht also um Schadensersatz.

1. Stimmt es, dass bei einem solchen Markenlizenzvertrag ein monatlicher oder jährlicher Mindestbetrag nicht üblich ist?

2. Stimmt es darüber hinaus, dass hier eine geringere Gebühr anzusetzen ist, weil es sich um Schadensersatz handelt und nicht um eine übliche Lizenz?

3. In welchem Rahmen bewegt sich üblicherweise der Prozentsatz? 1-8 % erscheint mir doch sehr weit gefasst. Welche zahl gilt hier als Richtwert?

Danke und Gruß

P. Helm
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 15:47    Titel: Re: Markenlizenzvertrag wegen Schadensersatz- was ist üblich Antworten mit Zitat

P.Helm hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es soll ein Markenlizenzvertrag ausgearbeitete werden, da Firma A den Namen von Firma B nicht rechtmäßig nutzt. Es geht also um Schadensersatz.

1. Stimmt es, dass bei einem solchen Markenlizenzvertrag ein monatlicher oder jährlicher Mindestbetrag nicht üblich ist?

2. Stimmt es darüber hinaus, dass hier eine geringere Gebühr anzusetzen ist, weil es sich um Schadensersatz handelt und nicht um eine übliche Lizenz?

3. In welchem Rahmen bewegt sich üblicherweise der Prozentsatz? 1-8 % erscheint mir doch sehr weit gefasst. Welche zahl gilt hier als Richtwert?

Danke und Gruß

P. Helm



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Mindestgebühren in Lizenzverträgen sind durchaus üblich.

Schadensersatz wegen unerlaubter Verwendung von Urheber- oder Markenrechten hat nichts mit dem Abschluss eines Lizenzvertrages zu tun. Sind sie schadensersatzpflichtig, müssen sie die übliche Lizenzgebühr zahlen, in bestimmten Fällen auch die dreifache Lizenzgebühr. Einen Lizenzvertrag müssen Sie nicht unterschreiben, sondern nur für die konkret begangene Verletzung Schadensersatz leisten.

1-8% halten sich im Rahmen. 3-5% z. B. des Bruttojahresumsatzes üblich
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