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Aber Kunde A könnt evtl anbieten dass Bank C die Kündigung mit Schufa zurück zieht und Kunde A eine rückwirkende Kündigung abgibt? Schliesslich hat sich Bank C auch nicht unbedingt richtig verhalten
Nachtrag 2. Seite Kreditkündigung - der Vollständigkeit halber:
Code:
"Kreditkündigung"
Sehr geehrter Kunde A,
wir kündigen gemäss Ziffer 19 unsrer AGB die Inanspruchnahme auf oben genanntem Konto mit sofortiger Wirkung und stellen den gesamten Sollsaldo zur sofortigen Rückzahlung fällig.
Unsere Forderung beläuft sich per 12.04.05 auf
23,80 Euro (dreiundzwanzig Euro achtzig Eurocent)
Den Kontoabschluss erhalten Sie mit seperater Post.
Unbeschadet der Fälligkeit unseer Forderung im Zeitpunkt des Zugnges di Kündigung räumen wir Ihnen eine Nachfrist zumAusgleich unserer Forderungen bis zum 27.05.2005 ein.
Zahlungen sind ausschliesslich auf genanntes Konto zu leisten.
[u]ab hier die Vervollständigung:[/u]
Bis zur endgültign Begleichung unserer Forderung werden wir den uns durch Verzug entstehenden Schaden in Anrechnung bringen. Diesen berechnen wir in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen BuBa zuzüglich 5% p.a. aus der fälligen Forderung.
Geht der Betrag bis zu obigem Termin nicht bei uns ein, werden wir unverzüglich die vorhandenen Sicherheiten verwerten und ohne weitere Mahnung gerichtliche Maßnahmen einleiten.
Nach wie vor suchen wir gern gemeinsam mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten. Hierzu ist jedoch ein persönliches Gespräch undbedingt erforderlich. Vereinbaren sie deshalb kurzfristig einen Termin mit Ihrer Kundenberaterin Frau x.
Daueraufträge und Überweisungen sowie Verfügungen zu Lasten ihres Kontos werden wir ab sofort nicht mehr zulassen. Uns vorgelegte Schecks und Lastschriften weren wir ohne Sie zu benachrichtigen, unbezahlt zurückgeben.
Sollten Sie fr dieses Konto
noch Scheckvordrucke
Service-Karte
EC-Karte
sonstige Karten
besitzen, dürfen sie diese nicht mehr nutzen.Sie sind unverzüglich zurückzugeben.
Sollte ein Ausgleich des Sollsaltos nicht fritgerecht erfolgen, behalten wir uns die Abgabe des Vorgangs an ein INKassounternehmen vor.
Über die Kündigung werdn wir die Schufa informieren.
Unterschrift Zentrale
]
Nun ich kann nur betonen
Kontostand zum 12.04 im Haben
Scheckbuchung am 14.04 in Filiale bei Bankberaterin
Überweisungen am 18.04 in Filiale bei Bankbratein getätigt
Scheck am 17.05 in Filiale bei Bankberaterin
kein WORT, wie soll ich da dahinter kommen das es eine Kontokündigung ist?
Kontolöschung am 02.06 laut Kontoauszug vom 03.06
Somit hat die Bank ja mein Konto auch noch 5 "Banköffungstage" länger existieren lassen,
Wenn A erreichen kann, dass die Kündigung unwirksam ist, dann muss zunächst der Schufaeintrag hierzu zurücjgezogen werden.
Die Bank kann aber nicht neu kündigen, da Konto bereits erloschen (quasi einvernehmlich aufgelöst).
Im Ergebnis kommt A um die Kündigung in der Schufa herum.
Aber nochmal: Was genau steht in der Schufa? _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
Gehen wir davon aus, Kunde A weiss nicht was in der Schufa wirklich steht.
Gehen wir weiter davon aus, Kunde A hat sich ein Antragsformular ausgedruckt kopie von Personalausweis und die Gebühr in Form von Briefmarken beigelegt.
Kunde A hat ja kein Konto bei dem die Schufa die Gebühr einziehen könnte.
Hoffen wir das Schufa bald antwortet.
Wieso gehst du nicht einfach zur Schufa hin und zahlst bar?
Ich? Kunde A bitte
Nun gehen wir davon aus, die nächste Schufa-Stelle ist doch etwas weit weg, gehen wir davon aus, dass Kunde A im moment ohne Konto nicht so doll ans Geld kommt... gehen wir davon aus dass die Öffentlichen Verkehrsmittel sau teuer und sehr ungünstig zu erreichen sind!
Ich hatte den Fall mit Kunde A ja so dargestellt, dass Kunde A anfang der Woche ein Konto bei Bank H eröffnen wollte und die Bankangestellte der Bank H meinte, dass Personen mit Schufanegativeintrag nicht als Kunden erwünscht sind und sie angewiesen ist, kein Konto zu eröffnen...
Kunde A hat somit ohne Konto Bank H wieder verlassen!
Kunde A hatte heute Post von Bank H bekommen:
"Lieber Neu-Kunde A" "anbei ihre neue H-Bank-ec-Karte"
ähm?
Kunde A hatte bei Bank H nix unterschrieben (somit war doch eigentlich auch die Schufaabfrage unrechtens oder?) hat nun aber, warum auch immer eine Ec-Karte bekommen...
Folgende Szenarien sind nun denkbar:
1. H-Bankangestellte hatte mitleid mit Kunde A... alles ist im Butter (ich glaub auch an den Weihnachtsmann!)
2. H-Bankangestellte hatte mitleid mit Kunde A... aber H-Bank will Kunde A nicht und macht das rückgängig / Kündigt fristgerecht
3. H-Bankangestellte war schusslig und hat im System den falschen Knopf gedrückt... Konto wird aufgelöst / gekündigt...
welche Folgen haben Version 2 oder 3 für Kunde A? Vorallem Schufa-Technisch, mir schwant schlimmstes!
Leut tut mir leid, ich saug mir das nicht aus den Fingern!
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