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Rücktritt als 2 Vorsitzender

 
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Octopussy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 3
Wohnort: St. Goar

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 19:18    Titel: Rücktritt als 2 Vorsitzender Antworten mit Zitat

Ein 2. Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ist seit gut einem Jahr im Amt und kann und möchte diesen Posten nun nicht weiter innehaben. Es existier(t)en 2 stellvertretende Vorsitzende bzw. 2. Vorsitzenden und der andere ist bereits aus privaten Gründen zurückgetreten. Darum findet demnächst eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, bei der ein kommissarischer stellvertr. Vors. gewählt werden soll bis zur offiziellen Wahl im nächsten Januar. Nun wurde dem 1. Vors. von dem verbleibenden 2. Vorsitzenden der Wunsch mitgeteilt, ebenfalls vom Amt zurückzutreten. Jetzt wird von ihm der diesbezügl. Wunsch einfach ignoriert, so würde dem (kleinen und noch jungen, nicht "gefestigten") Verein geschadet, das dürfte man nicht machen, das wäre nicht rechtens.
Ich habe leider keinerlei Ahnung von Vereinsrecht und bin nun etwas ratlos.
Außerdem hat der 1. Vors. ohne Mitgliederversammlung und ohne sich mit den Stellvertretern abzustimmen (obwohl in der Satzung eine einfache Mehrheit vorgeschrieben wurde), eine Anschaffung für den Verein getätigt, die zwar dem Vereinszweck entspricht, aber nicht durch vorhandene Mittel beschafft werden konnte, also quasi noch nicht bezahlt ist.
Ist es möglich, 1. von dem Vorstandsposten zurückzutreten und
2. nicht für entstandenen und nicht durch den 2. Vorsitzenden verschuldeten finanziellen Schaden haftbar gemacht zu werden
Ich hoffe, ich habe alles klar dargelegt, wenn nicht, bitte fragen!
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Rücktritt vom Vorstandsamt ist jederzeit möglich.

Und zur Haftung:
http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/haftung_1.php
http://www.marktplatz-verein.de/vorstand_im_bgb.htm
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