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Gartennutzung - Gewohnheitrecht?

 
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Maggy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 20:29    Titel: Gartennutzung - Gewohnheitrecht? Antworten mit Zitat

In einem Mehrfamilienhaus hatte die Mieterin in der 4. Etage mit der Dame aus dem Erdgeschoss ein freundschaftliches Verhältnis und die beiden Damen haben den Garten gemeinschaftlich genutzt und gepflegt.
Nun ist die Dame aus dem Erdgeschoss verstorben und neue Mieter sind in die Parterrewohnung eingezogen. Das Nutzungsrecht für den Garten steht in deren Mietvertrag und es besteht ein direkter Zugang zum Garten aus dem Erdgeschoss über eine kleine Terrasse. Laut Vermieter ist die Erdgeschosswohnung die einzige mit Nutzungsrecht.
"Zitat: Der Garten gehört allein zu Ihrer Wohnung, machen Sie darin, was sie möchten."

Kann die Dame aus der 4. Etage trotzdem darauf bestehen, sich weiterhin nach Belieben im Garten zu sonnen und ihre Gartenmöbel Tag und Nacht dort stehen lassen?
Können die neuen Mieter die Möbel entfernen, nachdem sie die Dame schon mehrmals aufgefordert haben, es selber zu tun?
Der Garten ist auch durch den Keller zugänglich und die Dame aus der Vierten hat wohl ein verbrieftes Recht "im Hof Teppiche ausklopfen zu dürfen".
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.07.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mE hat die "neuen" Mieter ausschließlich, das Recht den Garten zu nutzen, da es auch nur hier im Mietvertrag steht. Die Nutzung zusammen mit der ehemaligen Mieterin ist eher als Besuch zu sehen! Ein ANrecht auf weitere Nutzung besteht hier mA nach nicht!
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Melanie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Na,
und wenn die Mieterin jeden Nachmittag um 3 bei der verstorbenen Mieterfreundin zum Kaffee eingeladen war dann müssen Sie ihr natürlich auch jeden Nachmittag um 3 Kaffee anbieten Lachen
Natürlich gibt es in dem Fall kein Gewohnheitsrecht da die Mieterin aus dem 4. Stock wohl nur "auf Besuch" der EG-Mieterin den Garten genutzt hat.
Wenden Sie sich an den Vermieter, wenn reden nix nutzt.
Der kann die Mieterin schriftlich abmahnen die nicht vermieteten Flächen zu nutzen.
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Maggy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
Na,
und wenn die Mieterin jeden Nachmittag um 3 bei der verstorbenen Mieterfreundin zum Kaffee eingeladen war dann müssen Sie ihr natürlich auch jeden Nachmittag um 3 Kaffee anbieten Lachen


Schön ,dass Du das auch so siehst. Ich empfinde das Verhalten als Hausfriedensbruch.
Normalerweise hätten wir wirklich kein Problem damit gehabt, dass die Frau, wenn wir nicht da sind, im Garten liegt und sich sonnt. Aber auf unsere Bitte hin, abends ihre Möbel in den Keller zu räumen und uns einen Tag vorher zu fragen, wenn sie grillen möchte, ist sie völlig ausgerastet. Das geht soweit, dass sie uns bei den anderen Nachbarn schlecht macht.... Die Möbel stehen noch immer da. Heute ist sie beim Mieterverein um sich beraten zu lassen. Ich hoffe, die bringen sie zur Vernunft. Eigentlich wollten sir keinen Streit und jetzt haben wir den Salat.
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