Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - keine Lüftung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

keine Lüftung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Richard K.
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 12:18    Titel: keine Lüftung ? Antworten mit Zitat

Hallo, eine Frage an die Fachleute,
ist es baurechtlich zulässig bei einen Neubau ( 2004) in einer Wohnung einen geschlossenen Raum (ohne Fenster) als Badezimmer/WC einzurichten, ohne das eine Lüftungsmöglichkeit (Lüftungsschacht oder ähnliches ) vorhanden ist.
Es muss also über die übrigen Wohnräukme gelüftet werden.
Quellangaben wären sehr nützlich.
Vielen Dank für die Antworten.
Richard K.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.10.04, 18:48    Titel: Re: keine Lüftung ? Antworten mit Zitat

hat keiner ne Idee ??
Kann doch nicht sein, oder ?
Nach oben
Baurechtler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.10.04, 12:40    Titel: Re: keine Lüftung ? Antworten mit Zitat

Innenliegende Sanitärräume sind m.W. nach Din 18017 (Teil 1 oder 3 ?)zu entlüften. Schauen Sie mal unter google was sie dazu finden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard K.
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 11:53    Titel: Lüftung Antworten mit Zitat

Kennt denn jemand eine gesetzliche Vorschrift wonach die DIN 18017 Teil 1 beim Neubau Wohnraum (Baujahr 2003/04) zwingend zu beachten war ?
Es geht nicht so sehr um die Details der Lüftungsanlage, sondern darum dass mindestens ein Lüftungschacht oder ähnliches vorgeschrieben ist.
Jetzt ist der innenliegende Raum nicht be/entlüftbar.
Richard K.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bauverordnung Ihres Bundeslandes ist zu berücksichtigen. Sie enthält neben den Richtlinien zur Entlüftung fensterloser Räume auch hygienische, lufttechnische, schalltechnische und brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.