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Verfasst am: 14.10.04, 12:18 Titel: keine Lüftung ?
Hallo, eine Frage an die Fachleute,
ist es baurechtlich zulässig bei einen Neubau ( 2004) in einer Wohnung einen geschlossenen Raum (ohne Fenster) als Badezimmer/WC einzurichten, ohne das eine Lüftungsmöglichkeit (Lüftungsschacht oder ähnliches ) vorhanden ist.
Es muss also über die übrigen Wohnräukme gelüftet werden.
Quellangaben wären sehr nützlich.
Vielen Dank für die Antworten.
Richard K.
Kennt denn jemand eine gesetzliche Vorschrift wonach die DIN 18017 Teil 1 beim Neubau Wohnraum (Baujahr 2003/04) zwingend zu beachten war ?
Es geht nicht so sehr um die Details der Lüftungsanlage, sondern darum dass mindestens ein Lüftungschacht oder ähnliches vorgeschrieben ist.
Jetzt ist der innenliegende Raum nicht be/entlüftbar.
Richard K.
Die Bauverordnung Ihres Bundeslandes ist zu berücksichtigen. Sie enthält neben den Richtlinien zur Entlüftung fensterloser Räume auch hygienische, lufttechnische, schalltechnische und brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen.
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