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Wasserschaden keine Versicherung wer zahlt

 
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 09:13    Titel: Wasserschaden keine Versicherung wer zahlt Antworten mit Zitat

An alle Hallo,
ein Bekannter hat folgendes Problem.Er betreibt eine Mediathek Größe ca. 500qm auf
4 versetzten Etagen.Bei einem weiteren Mieter im Hause ist ein Schlauch einer Gastherme geplatzt, sodaß die ganze Nacht Wasser in zwei Etagen gelaufen ist.Die Vermieterin musste eine Absaugfirma bestellen, die jetzt schon gesagt haben das das Geschäft geschlossen werden muss, welches auch gemacht wurde.Wer kommt jetzt für den Schaden auf ? Decke und Boden wird ja die Gebäudeversicherung sein. Und der Rest ? Alle Regale Kasse PC Filme Games Umsatzausfall. Die Kunden werden auch nicht mehr wieder kommen, wenn 2-3 Monate geschlossen ist. Und dankdas ganze auch noch ohne eine Inventarversicherung. ( Hatte er gekündigt um in eine andere zu wechseln )
Was nun ? Wie ist der weitere Werdegang ?
Für schnelle Hilfe sehr dankbar.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

genau dafür ist die inventar-vbersicherung da...

wenn er gekündigt hat, der vertrag also abgelaufen ist, und noch keine neue hat, und nun der schaden passiert...pech gehabt -> selber zahlen.
_________________
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre verständlich, wenn die Ursache durch ihn passiert wäre. Es kann aber doch nicht angehen, das er nicht Schuld ist und nun durch Fahrlässigkeit oder was auch immer durch Dritte seine Existenz gefährdet ist. Da muss doch der Verursacher oder dessen Versicherung für aufkommen?!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wem gehört denn die Gastherme bzw. der daran geplatzte Wasserschlauch?
Dem Hauseigentümer/Vermieter oder dem anderen Mieter?
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

valerie hat folgendes geschrieben::
Wäre verständlich, wenn die Ursache durch ihn passiert wäre. Es kann aber doch nicht angehen, das er nicht Schuld ist und nun durch Fahrlässigkeit oder was auch immer durch Dritte seine Existenz gefährdet ist. Da muss doch der Verursacher oder dessen Versicherung für aufkommen?!


Dazu muss Fahrlässigkeit vorliegen.

Einfache Regel:Vorsatz oder Fahrlässigkeit anderer: die haften.

Kein Verschulden anderer: Man haftet selbst.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre verständlich, wenn die Ursache durch ihn passiert wäre. Es kann aber doch nicht angehen, das er nicht Schuld ist und nun durch Fahrlässigkeit oder was auch immer durch Dritte seine Existenz gefährdet ist. Da muss doch der Verursacher oder dessen Versicherung für aufkommen?!


wer ist denn schuld und warum?
_________________
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also hier wurde bei einer Gastherme ein Schlauch offen gelassen der dann durch Überdruck geplatzt ist. Die Gastherme steht in einem Sozialraum des anderen Mieters.
Wer den Schlauch nicht zugedreht hat, keine Ahnung
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valerie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vergessen zu erwähnen.
Die Gastherme wurde fest eingebaut vom Untervermieter, da Sozialräume notwendig waren / sind.
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