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Gerüst um das Gebäude

 
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Maggy
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 12:08    Titel: Gerüst um das Gebäude Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

noch eine Geschichte:
Eine Frau lebt in einem Mehrfamilienhaus in der ersten Etage. Normalerweise hat sie bei den jetzigen Temperaturen die Tür vom Balkon nachts offen, um die Wohnung zu lüften. Nun hat der Vermieter ein Gerüst um das Haus bauen lassen um Renovierungsarbeiten durchzuführen. Da nun jedermann ohne Mühe in den ersten Stock spazieren kann, ist nichts mehr mit Lüften und die Wohnqualität leidet natürlich.

Darf sie die Miete wohl kürzen? Wie lange muss man da Geduld haben?
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen evtl. erhöhtem Einbruchrisiko sollte der Mieter das seiner Hausratversicherung melden. Mal ungeachtet einem MM-Anspruch ist der Mieter der Etagenwohnung eigentlich immer diesem Problem ausgesetzt keine Fenster offen lassen zu können?
Ob nach der Renovierung die Wohnqualität dem Mieter bestimmt zusagt, aber klar erst mal MM. Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Solange nur ein Gerüst steht, ist das noch kein Minderungsgrund.

nur wenn zusätzlich Plane die Aussicht behindert, kann man die Miete kürzen.
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