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Küche verkauft an Nachmieter - dessen M-vertrag ist ungültig

 
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Johannes1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:25    Titel: Küche verkauft an Nachmieter - dessen M-vertrag ist ungültig Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein wirklich großes Problem und bin absolut ratlos... Gibt es hier jemanden, der mir da eine verbindliche Aussage machen kann....

Folgendes ist passiert:

Vermieter informiert mich das Nachmieter gefunden ist und dieser einen Mietervertag unterschrieben hat.

Der Nachmieter kommt nun zur vereinbarten Übernahme meiner Küche und kauft diese in BAR gegen eine Quittung ab. Dies war etwa eine Woche vor Einzug des Nachmieters und meinem Auszug aus der Wohnung.

Am letzten Tag (30.06.05) ruft Vermieter an und sagt der Mietvertrag sei ungültig, bzw. er wollen den neuen Mieter (und jetzt Besitzer meiner Einbauküche in der Wohnung) nicht mehr einziehen lassen... da dieser ihn arglistig getäuscht habe mit einer falschen Angabe des Arbeitsplatzes.

Vermieter verlangt nun von mir, dass ich mich mit dem quasi Nachmieter einigen soll und ihm sein Geld für die Küche zurückgeben soll. Der Vermieter selbst wäre bereit die Küche dann zu übernehmen, aber mit einem Verlust von mehr als 400,- EUR für mich, d.h. will die KÜche günstiger als ich Sie vorher verkauft habe nun von mir erwerben.


Also, komplizierte Sache.... Meine Frage an Euch, muß ich das Geld zurückzahlen? Kann mir der Vorgang egal sein, weil ich davon ausgegangen bin das der Mietervertrag rechtens ist, etc... Darf ich überhaupt noch die KÜche verkaufen, diese ist ja nun eigentlich Eigentum des Nachmieters... Muß der Vermieter sich nicht nun mit dem (Nicht)-Nachmieter auseinandersetzen und sie von diesem zurückkaufen?

Ich brauche da dringend einen Rat, da die Geschichte sonst auf einen Rechtstreit herausläuft...

Bitte um Hilfe und Ideen dazu, danke!

Gruss Johannes
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Häääääääh???
Sie haben die Küche verkauft!
Der andere Mieter soll sich seine Küche abholen, und fertig!
Sie müssen doch den Küchenkauf nicht kanzeln, es ist nicht mehr Ihr Eigentum!
Allerdings werden Sie die Küche aus der Wohnung räumen müssen fall der andere Mieter sie nicht abholt bis Mietende...
Aber ich denke das wird er tun, er hat sie ja schon bezahlt!
Sie haben keinen Grund von egal welcher Seite den Vertrag zu kanzeln...
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so.
Und wenn der Vermieter die Küche kaufen will, muß er sich an den Nachmieter wenden, der ja jetzt schließlich Eigentümer der Küche ist.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern der Kaufvertrag der Küche nicht schriftlich an die Übernahme des Mietverhältnisses gekoppelt wurde, ist die Küche verkauft und Eigentum den vermeindlichen Nachmieters.
Es ist nicht Sache des Vermieters Ihnen vorzuschreiben, den Verkauf rückgängig zu machen.
Sie haben doch ein Übergabeprotokoll, indem Sie der VM entlastet, d.h. die Wohnung ohne Beanstandung der dort noch stehenden Küche abgenommen hat - oder nicht ????????????????
Andernfalls vermutlich je nach Details (!):
Sie (!) müssen den vermeindlichen Nachmieter jetzt aber mit Friststzung schriftlich und nachweisbar dazu bringen, die Küche abzuholen oder dazu, dass er sich mit dem VM einigt.
Denn ist die Küche beim Mietende noch da, wird der VM Sie (!) verdonnern, diese zu entfernen (was problematisch ist, da sie nicht Ihnen gehört - wohin?) oder Entschädigung von Ihnen (!) fordern, da er die Wohnung (mit fremder Küche) nicht weitervermieten kann.

Alternativ können Sie natürlich freiwillig den Verkauf rückgängig machen und erneut versuchen, die Küche loszuwerden. Ich persönlich denke, dass jeder der 3 Beteiligten 1/3 der 400 Euro zuschießen sollte, damit Ruhe herrscht.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Fallen Sie nicht auf den möglichen Trick Ihres Vermieters herein, der setzt den Nachmieter ausser Gefecht - und vesucht gleichzeitig, an Ihre Küche billig heranzukommen.
Der Vermieter wird dem Nachmieter schadensersatzpflichtig sein und versucht, den Schaden ohne Ihr Wissen auszumerzen. Woher wissen Sie, dass die Geschiche des Vermieeters überhaupt stimmt?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist das die Küche im Eigentum des "ehemaligen Nachmieters" ist.
Fakt aber auch das der jetzige Mieter die Wohnung vollständig bei Übergabe zu räumen hat, worauf der VM einen Anspruch hat. Der "Nachmieter" hat keinerlei Ansprüche auf Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages, da nicht an seinerseits geschlossenen MV gebunden ist und ME hier in der ungünstigsten Position aller Beteiligten ist und sicherlich tätig werden müsste? Zusammen reden könnte die Angelegenheit lösen.
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