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Falsches Tanken

 
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seufz
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Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 21:20    Titel: Falsches Tanken Antworten mit Zitat

A betankt den Wagen von B falsch und verursacht so einen Motorschaden.

Die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden nicht, da es sich um keinen Unfall-, sondern einen Betriebsschaden handelt.

Greift in diesem Fall die private Haftpflichtversicherung des A oder nicht?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Halllo,
wenn sich nichts geändert hat:
bei geliehenen Gegenständen und bei "Gefälligkeiten" zahlt die Haftspflicht nicht
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.

Da es sich hierbei entweder um das benutzen einer geliehen Sache handelt oder um eine Gefälligkeitsleitstung greift die priv. Haftpflicht nicht.
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seufz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn aber A der Beifahrer ist und nicht der Fahrer, gilt das dann auch?
Beispiel: A und B an der Tankstelle, B bittet A zu tanken, während B den Ölstand prüft.
A irrt sich und tankt falsch.
Oder fällt auch das unter "Gefälligkeiten"?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

...ausserdem vfällt das ganze auch noch PKW gebrauch, der ebenfalls nicht versichert ist.

wie man es dreht und wendet...
_________________
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