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Ich weiß, daß es bei einer abgeknickten Antenne darauf ankommt, ob das Teil noch da ist, oder ob es weg ist !!
Wenn es weg ist, dann ist es Diebstahl und die Versicherung zahlt. Wenn es noch da ist, dann ist es nur Beschädigung und die Versicherung zahlt nicht. Also bitte mal hier genauer beschreiben was passiert ist.
Die Windschutzscheibe wird von der Teilkasko ersetzt wennn das ein Steinschlag oder so ist .. also nix Vandalismus .... aber wer sagt denn das die scheibe nicht auf dem Weg von einem Stein getroffen wurde ???
Der Spiegel wird nur bei Diebstahl bezahlt und dann auch alle schäden die duch diesen Schaden mitentstanden sind .. Lackschäden .... etc.!!
Galsbruch ist Glasbruch und wird in jedemfall ersetzt egal wodurch er entstanden ist. Der Spiegel muß weg sein dann ist er gestohlen worden und wird auch erserzt.
Verfasst am: 19.10.04, 21:52 Titel: Teil- und Vollkasko
Grundsätzlich wird Vandalismus nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung ersetzt.
Der letzte Beitrag war der Treffer hier im Thread: bei Glasbruch kommt es auf die Ursache des Bruchs nicht an, der Schaden ist im Rahmen der Teilkasko versichert. Aber nur die Beseitigung des Glasschadens, mehr nicht. Vorteil: hier gibt es keine Höherstufung und i.d.R. ist die Selbstbeteiligung geringer.
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