Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ärztliche Schweigepflicht und Zwangseinweisungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ärztliche Schweigepflicht und Zwangseinweisungen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Barbara M.
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 16:41    Titel: Ärztliche Schweigepflicht und Zwangseinweisungen Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,

ich besuche im Moment die 13.Klasse eines Gymnasiums, stehe also kurz vorm Abschluss. In den Sommerferien machte ich ein Praktikum im Bereich Jura in den USA und war dort extremem Stress ausgesetzt, was zur Folge hatte, dass ich relativ stark an Gewicht verlor.

Da ich auch einen sehr guten Abiturschnitt erreichen muss und einige mittelmäßige Halbjahresleistungen vom letzten Jahr noch mit dabei sind, stehe ich auch hier unter einem enormen Druck, meine Situation ist psychisch also alles andere als einfach, deshalb auch die Abmagerung.

Nun gibt es aber einige Lehrerinnen und Lehrer an meiner Schule, die mich unbedingt in stationäre Behandlung stecken wollen und nichts unversucht lassen werden.


Zu allem Überfluss hat mein Hausarzt voll in diesen Kanon eingeschlagen, es droht also größere Gefahr für meinen Abschluss.

Dieser Arzt hat mir in unseren Gesprächen nur von einer Schilddrüsenkrankheit gesprochen und mir deshalb T3 gegeben, ein Hormon, dass den Grundumsatz stark erhöht, normalerweise wird T4 gegeben, das sehr viel schwächer ist, aber dieser Arzt hat trotz meines starken Untergewichts T3 gegeben und eine Schilddrüsenunterfunktion diagnostiziert. Des weiteren sprach er von einer möglichen Autoimmunerkrankung der Schilddrüse, das Wort "Magersucht" wurde in diesen Gesprächen mit keinem Wort erwähnt. Er hat mir dieses Hormon auch nicht verschrieben, also keinen Beleg mitgegeben, sonder einfach aus seinem Medikamentenschrank geholt., und zwar eine große Packung, einfach so.

Er hat sich mit diesem "Problem" aber an die Öffentlichkeit, sprich Schule und Eltern, gewendet und somit meiner Meinung nach seine ärztliche Schweigepflicht verletzt, vor allem in Hinblick darauf, dass ich das 18. Lebensjahr schon vollendet habe und somit volljährig bin.

Er begründet das damit, dass ich mich in "akuter Gefahr" befände, aber erst jetzt, nachdem alles öffentlich ist, in den Gesprächen mit ihm ist nie ein Wort darüber gefallen, er hat mich nicht einmal informiert.

Des weiteren besteht kein Anlass, von akuter Gefahr auszugehen, meine schulischen Leistungen, inklusive Mitarbeit, waren in diesem Jahr bisher deutlich über dem Durchschnitt und ich habe keinen einzigen Fehltag, meine Blutwerte sind in Ordnung, keinerlei Mangelerscheinungen, das hat er mir selbst bestätigt, das einzig "verdächtige" ist mein äußeres Erscheinungsbild, das jedoch noch im Rahmen liegt, es ist nur etwas hagerer als noch vor einem halben Jahr, aber auch vom BMI noch nicht akut (glaubt man Tabellenwerten).

Verdächtig finde ich besonders die Geschichte mit dem T3, warum habe ich dafür kein Rezept bekommen, und vor allem warum gibt er einer seiner Meinung nach Magersüchtigen ein Hormon, das den Grundumsatz extrem in die Höhe treibt? Warum nimmt er nicht die schonendere Alternative, gesetzt den Fall, dass ich tatsächlich eine Unterfunktion habe (allerdings spricht mein Untergewicht dagegen, Übergewicht ist das typischste Symptom bei dieser Erkrankung), wenn diese genau so gut gegen genannte Krankheit helfen würde?

Und vor allem, was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht?

Könnte mich dieser Arzt, nicht einmal Facharzt, bei dieser Faktenlage überhaupt zwangseinweisen in stationäre Behandlung? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Mein Leben und meine Zukunft würden dadurch zerstört, deshalb ist diese Frage von äußerster Dringlichkeit!

VIELEN DANK IM VORAUS!
Nach oben
eye
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 00:58    Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht und Zwangseinweisungen Antworten mit Zitat

Er hat sich mit diesem "Problem" aber an die Öffentlichkeit, sprich Schule und Eltern, gewendet und somit meiner Meinung nach seine ärztliche Schweigepflicht verletzt, vor allem in Hinblick darauf, dass ich das 18. Lebensjahr schon vollendet habe und somit volljährig bin.

Er begründet das damit, dass ich mich in "akuter Gefahr" befände, aber erst jetzt, nachdem alles öffentlich ist, in den Gesprächen mit ihm ist nie ein Wort darüber gefallen, er hat mich nicht einmal informiert.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ziemlich seltsam das ganze. Wenn eine akute Gefahr besteht, dann muss akut gehandelt werden, aber dann hätte er dich nicht einfach ohne jegliche Information aus der Praxis spazieren lassen und das "hintenrum" publik machen dürfen (völlig unlogisch *Kopfschüttel*). Aus der Ferne kann natürlich hier keiner deinen Gesundheitszustand beurteilen, aber was und wie du schreibst klingen für mich als Laien vollkommen klar und nicht wie jemand der kurz davor ist eine "Dummheit" (Suizid, Gefahr für andere Menschen) zu begehen. Oder kannst du dich an irgendwelche Äusserungen deinerseits erinnern, die den Arzt veranlasst haben könnten über deinen Kopf hinweg so zu handeln.
Wende dich erst mal an einen anderen Arzt, um das mit der Schilddrüsenunterfunktion zu bestätigen oder zu entkräften. Wegen der Sache mit der Schweigepflicht würd ich mich an die Ärztekammer wenden und u.U. den Arzt anzeigen.
Was sagen denn deine Eltern dazu?

MfG
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.