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DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG

 
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StarBuG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 02:22    Titel: DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hab mal eine Frage zum Verbreitungsrecht § 16 UrhG

Person A besitzt original DVDs, die er gerne gegen original DVDs von Person B tauschen möchte.
Darf Person A die DVDs tauschen, auch wenn er Person B garnicht kennt, also z.B. Kontakt über das Internet?

Wenn man sich den Verbreitungsrecht Paragraphen durchliest, wird mir das nicht ganz so klar:
Zitat:

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses
Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die
das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.

(2) Solange ein Werk nicht veröffentlicht ist, umfaßt das Verbreitungsrecht auch das
ausschließliche Recht, das Werk durch öffentliches Anschlagen, Auflegen, Aushängen,
Ausstellen oder durch eine ähnliche Verwendung von Werkstücken der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.

(3) Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a - Werkstücke nicht, die mit
Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in Verkehr gebracht worden
sind; ist aber die Einwilligung nur für ein bestimmtes Gebiet erteilt worden, so bleibt das
Recht, die dort in Verkehr gebrachten Werkstücke außerhalb dieses Gebietes zu verbreiten,
unberührt; diese Ausnahme gilt nicht für Werkstücke, die in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation mit
Einwilligung des Berechtigten in Verkehr gebracht worden sind.

Absatz 1 sagt ja ganz klar, das Person A das nicht darf, aber der Erschöpfungsgrundsatz Absatz 3 scheint Person A das nach meiner Meinung zu erlauben, solange die DVD in Europa (Ländercode 2) erworben wurde.

Und wie sieht das aus, wenn eine Person C den Tausch von DVDs zwischen Person A und Person B vermittle (z.B. via einem Internet Portal)?
Da auch hier sich alle 3 Personen ja nicht persönlich kennen?
Kann Person C da evtl. Probleme bekommen (z.B. von der Filmindustrie/Rechteinhabern)?

Wenn jemand davon Ahnung hat wäre ich für Hilfe wirklich dankbar.

Gruß

StarBuG
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:06    Titel: Re: DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG Antworten mit Zitat

StarBuG hat folgendes geschrieben::
Person A besitzt original DVDs, die er gerne gegen original DVDs von Person B tauschen möchte. Darf Person A die DVDs tauschen,


Ja.

Ein Rechteinhaber kann sich dieser (Weiter-)Verbreitung nicht mehr widersetzen, wenn diese Original-DVDs von ihm selbst (bzw. mit seiner Zustimmung) innerhalb Europas ( EWR = EU+Liechtenst.+Island+Norwegen) verkauft worden sind:

"Sind ... Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.", § 17 Absatz 2 UrhG
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#17

Mit seinem erstmaligen, innereuropäischen Veräußern eines Werk-Vervielfältigungsstücks ist das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers erschöpft - unabhängig davon, ob die Weiterverbreitung des Originals kostenlos (Verschenken) oder entgeltlich (Kauf, Tausch) erfolgt, und gleichgültig, ob sich Weiterverbreiter und Erwerber persönlich bekannt sind.

Zitat:
Und wie sieht das aus, wenn eine Person C den Tausch von DVDs zwischen Person A und Person B vermittle (z.B. via einem Internet Portal)?
Da auch hier sich alle 3 Personen ja nicht persönlich kennen?
Kann Person C da evtl. Probleme bekommen (z.B. von der Filmindustrie/Rechteinhabern)?


C könnte sich nur dadurch Probleme einhandeln, daß über seine Plattform DVDs angeboten werden, an deren darauf enthaltenen Werk-Vervielfältigungen ein Verbreitungsrecht (noch) nicht erschöpft ist, etwa

- weil es sich um unzulässig kopierte Inhalte handelt, also jedenfalls keine Original-DVDs,
- weil es sich Original-DVD-Exemplare handelt, die vom Rechteinhaber außereuropäisch veräußert worden waren,
- weil es sich um europäische Original-DVDs handelt, die nicht im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.

mbG
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StarBuG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 12:23    Titel: Re: DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Deine Antwort.

BuGeHof hat folgendes geschrieben::

C könnte sich nur dadurch Probleme einhandeln, daß über seine Plattform DVDs angeboten werden, an deren darauf enthaltenen Werk-Vervielfältigungen ein Verbreitungsrecht (noch) nicht erschöpft ist, etwa

- weil es sich um unzulässig kopierte Inhalte handelt, also jedenfalls keine Original-DVDs,
- weil es sich Original-DVD-Exemplare handelt, die vom Rechteinhaber außereuropäisch veräußert worden waren,
- weil es sich um europäische Original-DVDs handelt, die nicht im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.


Gegen sowas kann man sich ja mit AGBs absichern oder?
Also Person A und B deutlich darauf hinweisen das Kopien von DVDs und DVDs die nicht innerhalb der EG erworben wurden, nicht getauscht werden dürfen.
Zitat:

- weil es sich um europäische Original-DVDs handelt, die nicht im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.

Das versteh ich allerdings nicht ganz?
Was meinst du damit genau?
Sowas wie Presse DVDs? Also DVDs die nicht offiziell verkauft wurden/werden?

Danke

StarBuG
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jjmm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 10:32    Titel: Als Ergänzung Antworten mit Zitat

Als Ergänzung zur Antwort von BuGeHof würde ich dir empfehlen, die AGBs bzw. die Nutzungsbedingungen von Hitflip http://www.hitflip.de zu studieren. Du findest sie unter:

http://www.hitflip.de/agb.html

Als kommerzieller Betreiber einer DVD-Tauschbörse mussten die die Probleme lösen, die du angesprochen hast.

Viele Grüße,

jjmm
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BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:07    Titel: Re: DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG Antworten mit Zitat

StarBuG hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::

C könnte sich nur dadurch Probleme einhandeln, daß über seine Plattform DVDs angeboten werden, an deren darauf enthaltenen Werk-Vervielfältigungen ein Verbreitungsrecht (noch) nicht erschöpft ist, etwa

- weil es sich um unzulässig kopierte Inhalte handelt, also jedenfalls keine Original-DVDs,
- weil es sich Original-DVD-Exemplare handelt, die vom Rechteinhaber außereuropäisch veräußert worden waren,
- weil es sich um europäische Original-DVDs handelt, die nicht im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.


Gegen sowas kann man sich ja mit AGBs absichern oder?


Nein.

Sofern sich der Plattformbetreiber der Beihilfe zu strafbaren Handlungen eines Nutzers seiner Tauschplattform schuldig machen würde, dann würde es ihm nicht helfen darauf zu verweisen, daß der Straftäter gegen vereinbarte AGB-Bestimmungen verstoßen hätte.

Dasselbe dürfte gelten, wenn der Plattformbetreiber "nur" als Mitstörer verschuldensunabhängig auf Unterlassung einer rechtsverletzenden Handlung in Anspruch genommen würde. Der Hinweis darauf, daß der eigentliche Unterlassungsverpflichtete (der mit seinem DVD-Angebot rechtsverletzend handelnde Plattformnutzer) gegen seine (etwa per AGB) vereinbarten Pflichten bei der Plattform-Nutzung verstoßen hätte, würde den Rechteinhaber wohl nicht daran hindern können, den Plattformbetreiber (gerichtlich) auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können.

Zitat:
Also Person A und B deutlich darauf hinweisen das Kopien von DVDs und DVDs die nicht innerhalb der EG erworben wurden, nicht getauscht werden dürfen.


Bezüglich -zulässigerweise- privat hergestellter "Kopien" gilt der Erschöpfungsgrundsatz nicht. Das Gesetz stellt auch nicht auf den Erwerbsort ab, sondern auf das Inverkehrbringen durch den Rechteinhaber. (Es dürften deshalb auch in der Schweiz erworbene Originale weiterverbreitet werden, wenn die zuvor vom Rechteinhaber innerhalb des EWR (z.B. Österreich, Italien) in den Verkehr gebracht worden waren, und von dort in die Schweiz gelangt sind).

Zitat:
Zitat:

- weil es sich um europäische Original-DVDs handelt, die nicht im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind.

Das versteh ich allerdings nicht ganz?
Was meinst du damit genau?
Sowas wie Presse DVDs? Also DVDs die nicht offiziell verkauft wurden/werden?


Ja, kostenlos abgegeben Presse-DVD dürften dazu zählen.

mbG
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StarBuG
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:24    Titel: Re: DVDs tauschen und Verbreitungsrecht § 16 UrhG Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Nein.

Sofern sich der Plattformbetreiber der Beihilfe zu strafbaren Handlungen eines Nutzers seiner Tauschplattform schuldig machen würde, dann würde es ihm nicht helfen darauf zu verweisen, daß der Straftäter gegen vereinbarte AGB-Bestimmungen verstoßen hätte.

Dasselbe dürfte gelten, wenn der Plattformbetreiber "nur" als Mitstörer verschuldensunabhängig auf Unterlassung einer rechtsverletzenden Handlung in Anspruch genommen würde. Der Hinweis darauf, daß der eigentliche Unterlassungsverpflichtete (der mit seinem DVD-Angebot rechtsverletzend handelnde Plattformnutzer) gegen seine (etwa per AGB) vereinbarten Pflichten bei der Plattform-Nutzung verstoßen hätte, würde den Rechteinhaber wohl nicht daran hindern können, den Plattformbetreiber (gerichtlich) auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können.


Dann müssten ja alle Serviceprovider, incl. Webhoster, ISPs und der gleichen für die Straftaten der Benutzer verantwortlich sein!?
Oder meinst du damit, das wenn Person C in den AGBs zwar darauf verweist, das z.B. Kopien nicht getauscht werden düren, dies aber billigend in kauf nimmt?

StarBuG
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