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Regressansprüche bei Nichtvermietung

 
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corni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:24    Titel: Regressansprüche bei Nichtvermietung Antworten mit Zitat

Hallo,

wir hatten mit einem Vermieter eine mündliche Absprache (mit Zeugen), dass er uns für Freitag 2 Räume für eine Veranstaltung vermietet. Er wusste genau worum es geht und hat diese Räume schon des öfteren vermietet.
Jedoch haben wir heute vom Ordnungsamt erfahren, dass er überhaupt keine Nutzungsgenehmigung für diese Räume hat. Weder vom Bauamt noch vom Ordungsamt.
Wir haben jedoch schon Security, Versicherung etc besorgt, haben also Auslagen von rund 1000 € und vermutlich einen Verdienstausfall von mehreren 1000 €.

Meine Frage: Können wir dagegen rechtlich vorgehen und Regressansprüche stellen? Erfolgsaussichten?

Danke.

Grüße

Cornelius Herzog
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde Eure Veranstaltung verboten?

Dann dürftet ihr einen Schadensersatzanspruch haben.

Wenn die Veranstaltung stattfindet oder stattfinden könnte, könnt ihr daraus, dass der VM rechtlich nicht vermieten durfte, keinen Schadensersatzanspruch herleiten.
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