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Verfasst am: 05.07.05, 17:14 Titel: Leerflug von Maschine gilt nicht als stornierter Flug?
Hallo, ich weiss nicht mehr weiter:
wir sind am 22. April von München über London (Airline A aus UK) nach Sydney (Airline B, nicht aus Europa) geflogen.
Die Maschine nach London wurde pünktlich geboardet. Nach 2 Stunden warten im Flieger mussten wir aussteigen, Gepäck wieder einsammeln und wurden alle umgebucht. Aussage der Crew: wegen technischer Probleme.
Nach Umbuchung kamen wir mit 5h Verspätung in London an.
In München am Schalter der Airline hat man uns einen Zettel gegeben wo benau drauf steht wie wir eine Kompensation bekommen und gesagt, dass uns diese zusteht. (EU Recht)
Anschlußflug natürlich verpaßt.
10 Stunden Aufenthalt.
Verpflegung wurde abgelehnt, ist nicht das Problem von der Airline sagten die uns
mit 12 h Verspätung waren wir dann in Sydney.
Jetzt lehnt die Airline eine Ausgleichzahlung mit den Worten ab. Wir haben herausgefunden, dass der Flieger als Leerflug nach London geflogen ist zum reparieren (wir sind mit einem späteren Flug geflogen)
Die Airline sagt dazu folgendes:
"Ein Leerflug ohne Passagiere aufgrund unvorhersehbarer technischer
Probleme stellt jedoch keine Stornierung dar. Aus diesem Grund ist eine
Kompensation gemäß den EU Richtlinien nicht möglich."
Haben wir (3 Passagiere) dann überhaupt eine Chance hier einen Ausgleich zu bekommen? Macht es Sinn sich rechtlichen Beistand zu suchen?
a) wenn beide Flüge getrennte Tickets waren, also nicht als durchgehend gebuchter Anschlussflug, wäre es korrekt gewesen, in London keine weitere Unterstützung erhalten zu haben, da die von München nach London transportierende Gesellschaft nur für diesen Flug zuständig war (und eben bei getrennt gebuchten Flügen nicht für die Anschlussflüge).
b) die Entschädigungsverordnung schließt ausdrücklich Zahlung aus, bei Nichttransport aufgrund von sicherheitstechnischen oder wetterabhängig-sicherheitsrelevanten Problemen; ob die Maschine nun leer oder gar nicht geflogen ist, spielt dabei keine Rolle: der Grund ist ausschlaggebend. Nur wenn man der Fluglinie hier etwas anderes nachweisen könnte, wären u. U. wieder Ansprüche aus der Entschädigungsverordnung zu erwarten.
Für die Verspätung von München nach London stehen einem übrigens gemäss der Entschädigungsverordnung keine Bargeldzahlungen zu, sondern nur Getränke, Essen, gegebenfalls Hotelnacht. Bargeld gibt es nur bei Überbuchung oder Nichttransport, nicht aber bei Verspätungen.
wir hatten einen durchgehenden Flug bei Quantas über ein Reisebüro gebucht, der Zubringer war die UK Airline, ein Partner von Quantas. Wir haben auch beim Check-in direkt die Tickets bis Sydney erhalten. Sollte doch als eine Buchung gelten oder?
Wegen Punkt 2 frag ich mich dann, wann überhaupt mal gezahlt werden muss. Technische Probleme kann man doch immer als Vorwand angeben. Wie soll ich als Passagier das beweisen?
Bin natürlich trotzdem froh, heil angekommen zu sein, sprich lieber nicht mit einer defekten Maschine unterwegs zu sein.
Trotzdem dachte ich eine Verpätung von 5 h mit einem Linienflug muss doch zumindest in irgendeiner Weise, uns sei es mit der entsprechenden Verpflegung bei 10 h ungeplantem Aufenthalt, ausgeglichen werden.
Also brauch ich mich im Grunde gar nicht die Schlichtungsstelle o.ä. wenden oder?
wenn das ein durchgehend ausgestelltes Ticket war, dann haftet UK Airlines für den versäumten Anschluss. Aber auch nur:
... sie ist verpflichtet, den schnellstmöglichen Weitertransport der Gäste zu sichern
... Getränke, Mahlzeiten und gegegebenenfalls Hotelnächtigung zu bezahlen
Aber auch in dieser Konstruktion: es handelte sich lediglich um eine "Verspätung", weder Ausfall noch Überbuchung, daher hat man nach der Verordnung keinen Anspruch auf Entschädigungszahlung.
Die Weigerung, kein Essen und keine Getränke zu bezahlen, ist natürlich unkorrekt. Aber was will man da jetzt zurück fordern? Theoretisch alle Belege von Konsumationen am Flughafen --> ja, das wäre eine Möglichkeit. Einzureichen bei der Quantas Vertretung (ich glaube, in Frankfurt).
Die Verordnung war bereits im Vorfeld sehr umstritten, von "Papiertigern" am "Grünen Tisch" in Brüssel ausgedacht und umgesetzt. Die Streitereien sind vorprogrammiert. Bislang, grob gesagt, gab es ja nur die Regelung, Getränke und Essen bereit zustellen. Man wollte mit der Zahlungsverpflichtung die Airlines zu mehr Abflugsgenauigkeit zwingen. Andererseits liegen fast alle Abflugsverspätungen nicht im Einflussbereich der Fluglinie selbst. Weshalb also für Fehler anderer zahlen müssen? Daher die Ausnahmeregelungen, die wiederum ein Laie nicht so ohne weiteres überprüfen kann. Also eine Schlichtungsstelle. Die wiederum natürlich alles auch erst wieder prüfen muss. Daher ergibt sich die Frage: wie viel Energie (und Geld... Telefonate, Briefe, Mails...) muss man investieren, um zu seinem Recht zu kommen? Also Vergleich Aufwand - Nutzen.
So ist es nun einmal in einem Rechtsstaat: Recht haben und Recht bekommen waren und werden immer sein zwei Paar Schuhe bleiben...
Hallo Peter, ich muss grad schmunzeln, du sprichst mir aus der Seele. Wozu der ganze Wisch wenn doch keinem damit geholfen ist!? Schade ums Papier auf dem das ganze steht...
Aber gut, ich legs zu den Akten und weiss dass ich das nächse Mal den Schalter nicht ohne Gutscheine für Kaffe und Co. wieder räume
Danke für deine Hilfe, dann weiss ich was ich schon vermutetet hatte: alle Energie wäre hier verschwendet.
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