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zusätzliche Gebühren

 
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Mona_Lisa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Taufkirchen

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 11:38    Titel: zusätzliche Gebühren Antworten mit Zitat

Hallo,
kann der Vorstand eines Vereins zusätzlich zu dem Jahresbeitrag und Eintrittsgeld
eine zusätzliche Gebühr erheben, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung?
In der Satzung ist nur der Jahresbeitrag und das Eintrittsgeld erwähnt. Dem Jahresbeitrag muss die Mitgliderversammlung zustimmen. Wie sieht es mit zusätzlichen Gebühren aus?
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Euer Vorstand kann, wenn in der Satzung nichts anders festgelegt, Gebühren zusätzlich im "vertretbaren" Maße erhöhen und senken.
Jedoch muss er auf der nächsten JHV dieses rechtfertigen. Findet diese Entscheidung keine Mehrheit, kanns eng für Euren Vorstand werden.

Wenn die Mehrheit Eures Vereines dagegen ist, riskiert doch eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ - höher als der Vorstand Smilie

Chris
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eine "Gebühr" ist eigentlich ein Beitrag, der für eine Dienstleistung einer Behörde zu zahlen ist. Wofür will den Ihr Vereinsvorstand "Gebühren" erheben?

Gruß
moro
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
handelt es sich um Gebühren für alle Mitglieder oder um Gebühren für Mitglieder welche zusätzliche Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.
Nur auf die satzungsgemäßen Leistungen des Vereins besteht ein Anspruch und auch nur diese sind mit dem Beitrag abgegolten.
Spezi-2
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
alle Rechte und Pflichten des Vereines sowie seiner Mitglieder müssen ihre Grundlage entweder in der Vereinssatzung haben. Das gilt auch für Beiträge und "Gebühren". Weitere Einzelheiten dazu können auch in einer durch die Satzung legitimierten Vereinsordnung (z.B. Beitragsordnung) festgelegt werden.
Die Satzung muss also klarstellen, ob die Mitglieder überhaupt Beiträge, Gebühren und dergleichen zu zahlen haben und welches Vereinsorgan über die Höhe dieser Beiträge zu entscheiden hat. Weitere Forderungen kann der Verein erst nach entsprechender Satzungsänderung stellen.

JS
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