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rechtliche Definition des Wortes "NEU" - HILFE !!

 
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addy-b
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:34    Titel: rechtliche Definition des Wortes "NEU" - HILFE !! Antworten mit Zitat

Moin

Der Verkäufer einer Ware behauptet, dass Ware wenn sie unbenutz ist,als neu gilt, auch wenn Flecken oder Kratzer drann sind.

Ich würde gerne wissen, ob es einen § gibt, der das Wort "NEUWARE" klar definiert.


Vielen Dank im Voraus


Gruß

ADDY


Zuletzt bearbeitet von addy-b am 07.07.05, 15:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Definition des Wortes "Neu" bzw. "Neuware" ist in diesem Beispiel doch völlig egal:
Wenn die Ware Flecken oder Kratzer hat, handelt es sich halt um fehlerhafte/mangelhafte Neuware mit der Folge, dass der Verkäufer Ersatz zu leisten hat, wenn er in seiner Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich auf diese Mängel hingewiesen hat. Trifft die Beschreibung des Artikels aus dem Auktionstext auf den tatsächlich gelieferten Artikel nicht vollumfänglich zu, nützt dem Verkäufer auch ein evtl. Gewährleistungsausschluss bei einem Privatverkauf nichts.


Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 07.07.05, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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addy-b
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, sehe ich auch so, gut dann werde ich mich mit ihm nochmal in Verbindung setzen.

Vielen Dank
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