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Die Definition des Wortes "Neu" bzw. "Neuware" ist in diesem Beispiel doch völlig egal:
Wenn die Ware Flecken oder Kratzer hat, handelt es sich halt um fehlerhafte/mangelhafte Neuware mit der Folge, dass der Verkäufer Ersatz zu leisten hat, wenn er in seiner Artikelbeschreibung nicht ausdrücklich auf diese Mängel hingewiesen hat. Trifft die Beschreibung des Artikels aus dem Auktionstext auf den tatsächlich gelieferten Artikel nicht vollumfänglich zu, nützt dem Verkäufer auch ein evtl. Gewährleistungsausschluss bei einem Privatverkauf nichts.
Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 07.07.05, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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