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Haftung auf Minnigolfanlage ??

 
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Markus1979
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 12:46    Titel: Haftung auf Minnigolfanlage ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat.

Die Mutter meiner Freundin leitet einen Minnigolfanlage.

Auf diese Minnigolfanlage hat sich eine Besucherin verletzt indem sie in einen Nagel gestreten ist welcher auf der Anlage, bzw. im Gras las. Hierbei hat sie sich den Schuh beschädigt sowie am Fuß verletzt.

Nun möchte die Geschädigt von der Mutter meiner Freundin (welche die Minnigolfanlage betreibt) über 800 Euro Schadenersatz da sie 1 Woche krank geschrieben war.

An der Minnigolfanlage wird nur darauf hingewiesen dass Eltern für ihre Kinder haften und dass das Betreten der Anlage auf eigene Gefahr ist.

Die Minnigolfanlage wird täglich gereinigt und kontrolliert, also ich denke dass kein fahrlässiges Verhalten von Seiten des Betreiber denke ich ist auszuschließen.

Kann dieser Schadensfall bzw. die Haftung über die AGB's ausgeschlossen werden?

Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?
Sollte die Mutter meiner Freundin einen Juristen konsultieren?

Bitte gebt mir bald Bescheid.

Grüße

Markus
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Markus1979
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 12:54    Titel: Re: Haftung auf Minnigolfanlage ?? Antworten mit Zitat

Sorry, hab oben ein bisschen üble Grammatik in dem einen Satz.

Hoffe ihr kommt trotzdem klar.

Grüße

Markus
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Markus1979
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 09:36    Titel: Hilfe Antworten mit Zitat

Bitte helft mir, ich bräuchte dringend eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus.

Markus
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte beachten Sie die Regeln des Forums:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Ihr Beitrag verstösst gegen Punkt a und ist demnach nicht zulässig!
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Markus1979
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut dann halt anderst formuliert.

Ist der Haftungsausschluss und der Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr" noch wirksam wenn die Betreberin der Anlgae 2 mal täglich die Anlage auf Sicherheit kontrolliert.

Ich will doch blos wissen wie es in unserem o.g. Fall rechtlich aussieht.

Vielleicht erbarmt sich ja einer und gibt doch mal nen Hinweis der nützlich ist und nicht auf irgendwelche Absätze der Regeln verweist. Die Grammatik spielt doch nicht so die Rolle. Ich will doch nur nen allgemein Rat von euch.

Markus
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Bitte beachten Sie die Regeln des Forums:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

Ihr Beitrag verstösst gegen Punkt a und ist demnach nicht zulässig!


dieser gast hat wohl nix besseres zu tun...?!
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