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Verfasst am: 04.07.05, 12:54 Titel: Einzelunternehmung - Name
Hallo,
kann mir jemand sagen ob man bei einer Einzelunternehmung - ohne Handelsregistereintragung - ein Phantasie Fa.-Namen nutzen darf oder wie der Name aussehen muss?
Also ich stand kürzlich vor genau demselben Problem. Es darf nicht irreführend sein und den Eindruck hinterlassen es handle sich um eine Firma mit Handelsregistereintrag. Sprich auf alle Formen in denen Du agierst [Briefkopf, etc.] mußt Du als Geschäftsinhaber stehen aber oben darf z.B. Superpizza-Service als Logo stehen. Patentrechtliche Dinge bezgl. Logo und Wortmarke nicht verachten. Aber mach Dicvh mal bei der IHK schlau per Homepage da steht so einiges zum Download verfügbar. Angaben auf Geschäftsbriefe ect. oder ruf da mal an
Das Gespräch mit der IHK hatte ich....das war genau der Punkt warum ich nun Zweifel habe.
Denn bei dem Gewerbeamt wurde mit gesagt, als ganz normaler Gewerbetreibener darf man sich einen Fantasie Namen geben. Bei der IHK auf telefonische Nachfrage wurde mir hingegen gesagt man dürfe wenn man nicht im Handelsregister eingetragen ist sich nur mit Vor- und Zunamen sowie einer Tätigkeitsbeschreibung nennen. Also z.B. Hans Mustermann - Pizzasevice
grundsätzlich ist Dein bürgerlicher Name auch Dein Firmennamen. Nach neuem Firmenrecht kannst Du Dir aber auch einen Fantasienamen aussuchen.. Allerdings musst Du dann auf allen Geschäftspapieren ausser dem Firmennamen und der Adresse auch Deinen bürgerlichen Namen ersichtlich machen.
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