Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heizkosten Abrechnung Falsch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heizkosten Abrechnung Falsch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
butterblümchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Kassel

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 21:02    Titel: Heizkosten Abrechnung Falsch Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten, muß jetzt über 400,- € nachzahlen, weil die Heizung im Wohnzimmer in 2003 vergessen wurde abzulesen. Alle andere Zimmer wurden berechnet. War mir aber nicht aufgefallen.

Muß ich die Nachzahlung jetzt zahlen? Eigentlich sind doch die 1/2 der Heizkosten im Wohnzimmer verjährt.

Liebe Grüße und Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen.(OLG Hamburg WM 91, 598)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welcher Abrechnungszeitraum ist denn in der Heizkostenabrechnung angegeben?

Es dürfen dann m.E. nur die Kosten abgerechnet werden, die in diesem Zeitraum entstanden sind. Wenn im Vorjahr das Ablesen eines Verbrauchszählers unterlassen wurde, ist dies das Problem des Vermieters. Er darf nur die Verbrauchseinheiten geltend machen, die während des Abrechnungszeitraums für die Abrechnung 2004 entstanden sind.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Mieter das Ableseprotokoll unterschrieben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.