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ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten, muß jetzt über 400,- € nachzahlen, weil die Heizung im Wohnzimmer in 2003 vergessen wurde abzulesen. Alle andere Zimmer wurden berechnet. War mir aber nicht aufgefallen.
Muß ich die Nachzahlung jetzt zahlen? Eigentlich sind doch die 1/2 der Heizkosten im Wohnzimmer verjährt.
Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen.(OLG Hamburg WM 91, 598)
welcher Abrechnungszeitraum ist denn in der Heizkostenabrechnung angegeben?
Es dürfen dann m.E. nur die Kosten abgerechnet werden, die in diesem Zeitraum entstanden sind. Wenn im Vorjahr das Ablesen eines Verbrauchszählers unterlassen wurde, ist dies das Problem des Vermieters. Er darf nur die Verbrauchseinheiten geltend machen, die während des Abrechnungszeitraums für die Abrechnung 2004 entstanden sind.
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