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Nach wie vielen Fehlern ist KFZ-Wandlung möglich?

 
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zoreg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 16:32    Titel: Nach wie vielen Fehlern ist KFZ-Wandlung möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag, bin mir nicht ganz sicher ob ich hier im richtigen Forum bin, falls nicht bitte verschieben.

Nun zur Frage: Ich habe im September letzten Jahres eine Ballonfinanzierung abgeschlossen.

Seitdem war das Fahrzeug bereits sieben mal wegen diverser Mängel in der Werkstatt. Die Mängel wurden eigentlich immer behoben und ich bekam auch ein Ersatzfahrzeug während des Werkstattaufenthaltes.
Nun ist der nächste Mangel da und das Auto muß wieder in die Werkstatt. Mal davon abgesehen das ich mittlerweile das Vertrauen und die Lust an diesem Wagen verloren habe, entstehen mir jedesmal Kosten und es geht auch auf meine Freizeit wenn ich ständig damit beschäftigt bin das Auto zur Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen.

Wie oft muß ich mir das noch antun bis ich eine Vertragswandlung verlangen kann.

Ich habe ja schon rausbekommen das man bei dem gleichen Mangel dem Hersteller drei mal die Möglichkeit geben muß den Mangel zu beseitigen. Aber wie sieht es bei unterschiedlichen Mängeln aus?

Würde mich über eine Antwort freuen. Danke!
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dagobert28
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht zur Wandlung besteht bereits nach der 2. erfolglosen Reparatur des gleichen Fehlers. Je nach Fehler sollte man dem Händler jedoch 3 Versuche lassen.

Ob bei unterschiedlichen Fehlern einer Wandlung zugestimmt wird hängt meist von den Fehlern selbst ab. (2 defekte Glühlampen und ein abgefallenes Verkleidungsteil sind eigentlich kein Grund dazu Winken )

Dann stellt sich noch die Frage handelt es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug. Beim Neuwagen wandelt zwar offizell der Händler, aber in Rücksprache mit dem Hersteller, der die Verluste, die der Händler evt. macht, ausgleicht. Die Hersteller sind doch recht kullant, wenn es sich um "echte" Mängel am Fahrzeug handelt und stimmen lieber einer Wandlung zu, bevor sie einen Rechtstreit eingehen. In diesem Fall sollte man einen Termin mit dem technischen Außendienst des Herstellers (geht leider meist nur über den Händler) vereinbaren, bei dem man persönlich mit anwesend ist.
_________________
Dagobert
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zoreg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Vorführwagen und es regnet rein. Drei Abdichtversuche waren bisher erfolglos. Dazu kamen noch diverse andere Mängel wie zun beispiel Motorsteuerung und weiteres.

Aber die aneren Sachen haben sie bisher immer hin bekommen. Aber es nervtständig in die Werkstatt zu fahren. Also was meint ihr: Wandlung möglich oder soll ich mir das Geld für den Anwalt sparen?
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dagobert28
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein undichtes Dach ist meiner Meinung nach ein erheblicher Mangel, wenn es sich dabei nicht um ein paar Tropfen in der Waschanlage oder extrem starkem Regen handelt. Das darf denn bei einem Cabrio (?) schon mal vorkommen.

Aber wenn es doch mehr is,t würde ich die Erfolgsausichten auf eine Wandlung doch als recht hoch einschätzen. Die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt sind wohl nicht verschenkt. Auch wenn es nicht zur Wandlung kommt, sollte eine Kaufpreisminderung drin sein!
_________________
Dagobert
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atvmanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 08:55    Titel: wandlung Antworten mit Zitat

Habe folgendes Problem:

Ich habe im August 2004 ein ATV im 150 Km entfernten Harz gekauft.
schon nach einem Monat ging die halterung vom Kühler ab, danach brach die Halterung der Abgas rückführung.
Das Trittblech aus Plastik brach durch.
Der Tacho ist jetzt der vierte den ich austauschen ließ.
Die zweite Wasserpumpe.
Der zweite Krümmer, Austausch dauerte 7 wochen.
Getriebe ölt. (undicht)
Zilinder ist nicht dicht, ölt auch.
Hinterrad eiert.
Beim Kühler leuft immer Wasser raus.
Das ATV ist jetzt noch kein Jahr alt, und hat ca. 5500 Km runter.
Der Händler sagt ich könne keine Wandlung machen, da ja alles auf Garantie fertig gemacht wird.
Das Fahrzeug Steht nur noch in der Garage, und das für 6500 Euro.

hätte ich erfolg bei einem Rechtsstreit (Wandlung)
und wenn ja kriegt man sein Geld zurück oder muss man das selbe Fahrzeug kaufen ?

Vielen Dank

Manfred & Marianne
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

#atvmanni

Ein Thread zum Thema reicht. Vom doppelposten wird es nicht besser, zumal im falschen Forum. Besser im Forum für Verbraucherrecht.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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