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schadensersatz bei inkontinenten reisegästen

 
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funny p.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:55    Titel: schadensersatz bei inkontinenten reisegästen Antworten mit Zitat

folgender fall hat sich bei einer bekannten, die bei einem regional größeren reiseveranstalter arbeitet, wirklich zugetragen. mich interessiert nur mal die rechtslage.

7tägige busrundreise (keine standortreise) nach schottland, u.a. hat ein altes ehepaar, beide inkontinent, gebucht.
fortgeschrittene demenz und inkontinenz waren bei keinem mitarbeiter des reiseveranstalters bekannt.
vor allem der ältere mann uriniert mehrmals täglich während der fahrt auf dem sitz, die frau seltener.
gott sei dank war der bus nicht gänzlich ausgebucht, sodass die anderen reisenden ca. 3 reihen abstand halten konnten. reiseleiter und busfahrer haben pausenlos auf das alte ehepaar eingeredet, auf toilette zu gehen, bescheid zu geben, windeln zu tragen, handtücher auf die sitze gelegt etc.pp.
durch demenz und altersstarrsinn etc. war nicht mit ihnen zu reden.

nach der reise trudeln nun einige schadensersatzansprüche der anderen reisenden ein.
sind die gerechtfertigt?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal wieder die Klarstellung: Schadenersatz - Gewährleistung...

Schadenersatz werden die Leute wohl nicht verlangen, denn da müsst ja ein - materieller - Schaden entstanden sein. Ansprüche aus der Gewährleistung, sprich Reisemängel - wird wohl gemeint sein.

Nun, worin bestand der Reisemangel?
Wurde Besichtigungspunkte ausgelassen?
Gab es eine Geruchsbelästung?
Musste man unangemessene Verspätungen hinnehmen?

Eine haarige Situation auch während der Reise. Es gäbe schon die Möglichkeit, Personen, "die nachhaltig eine Reise stören und trotz mehrfacher Ermahnung sich nicht ändern, können von der Reise ausgeschlossen werden und müssen auf eigene Kosten die Heimreise antreten, ohne gleichzeitig Forderungen stellen zu können."

Aber was macht man da wirklich bei so einem Ehepaar? Ich hätte in so einem Fall meinen Vorgesetzten angerufen und um Erlaubnis gebeten, diese Gäste bei einem Krankenhaus abzusetzen. Aber was tun, wenn sie nicht aussteigen?

Doch nochmals zurück zur Frage: Sind Ansprüche von anderen Mitreisenden gerechtfertigt?

Ich würde solche unter den besonderen Bedingungen bejahen. Denn jeder Reisende darf erwarten, dass ein Busrundreise entsprechend dem Charakter - Urlaubsreise, Studienreise, Besichtigungsreise - ohne Umstände abläuft, die eine urlaubs- und entspannungsgerichte Reise unangenehm beeinträchtigt.

Ein Reisender muss nämlich "die für die Reise erforderlichen Voraussetzungen" mitbringen und kann bei Fehler dieser vom Veranstalter abgewiesen werden. Tut er dies nicht, aus welchen Gründen auch immer, muss er sich von den anderen Teilnehmern - bei über das zumutbare Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen der Reise - sich dies als Reisemangel vorhalten lassen.

Die Frage ist natürlich, wie hoch kann oder darf so eine Forderung aus dem Titel Gewährleistung sein?

Nun auch hier bin der Auffassung, dass diese Forderungen bis zu 100 Prozent gehen könnten, wenn nachgewiesen werden kann, dass "die Reise im wesentlichen und in ihrem Charakter nicht jenen Vorgaben entsprach, die der Reiseveranstalter in seiner Ausschreibung versprochen hatte". Aber dies wird wohl wieder nur ein Gericht entscheiden können. Eine Minderung von 10 bis 20 Prozent könnte ich mir aber durchaus vorstellen.

Das soll aber bitte jetzt ja nicht diskriminierend dastehen!!! Ich unterscheide hier sehr wohl zwischen "den Leiden der Menschen auf der Welt", die im Rahmen einer Reise auftreten oder gesehen werden können. Ich finde es durchaus zumutbar, in einem Hotel zu wohnen, in dem beispielsweise Behinderte Urlaub machen - auch diese Menschen haben ein Recht auf Urlaub!

Nicht hinnehmbar finde ich jedoch die Situation, dass Menschen, die sich ihrer körperlichen Verfassung eigentlich bewusst sein müssten (zumindest ihre Verwandten), trotzdem eine Reise buchen und so das "Vergnügen" anderer beeinträchtigen - nähmen diese Personen an einer vom Roten Kreuz, Seniorenbund oder einer karitativen Einrichtung teil, muss ich natürlich auch mit solche Begleitumständen rechnen. Wohl sicher aber nicht, wenn ich eine Busrundreise von einem Reiseveranstalter buche.

Aber abschließend nochmals: Das ist absolut keine leichte Situation und ich habe in den rund 25 Jahren, die ich im Reisebüro nun arbeite, noch keine ähnliche Schilderung gehört.

Gruß
Peter
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funny p.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

danke ersteinmal.
ansprüche aus gewährleistung triffts dann wohl.
verwandte, die hätten aufpassen oder kontrollieren können, hat das ehepaar nicht mehr, übrigens.

geruchsbelästigung gab es, auch als der mann die bordtoilette (absichtlich/dement) verstopfte und zum überlaufen brachte. Geschockt
besichtigungspunkte wurden keine ausgelassen, verspätungen gab es ein paar mal im rahmen von so 30min, also nicht dramatisch.

am krankenhaus oder generell das ehepaar "rauswerfen" stell ich mir sehr schwer vor, wie gesagt waren sie sehr uneinsichtig, starrsinnig, weigerten sich sauber zu machen etc. - pochten aber (so klar kann man dann aber wohl wieder denken!!! Böse ) auf ihre beförderung.

zitat mosaik:
"Nun auch hier bin der Auffassung, dass diese Forderungen bis zu 100 Prozent gehen könnten, wenn nachgewiesen werden kann, dass "die Reise im wesentlichen und in ihrem Charakter nicht jenen Vorgaben entsprach, die der Reiseveranstalter in seiner Ausschreibung versprochen hatte". "

wie sieht das dann aus, wenn eine "seniorenreise" ausgeschrieben wurde? muss man dann mit inkontinenz und altersdemenz rechnen? (so eine ausschreibung war es in dem fall nicht, aber ich habe gestern bei einem anderen rv so etwas gesehen)


besagter reiseveranstalter hat freiwillig, sofort, sehr freundlich reagiert, mit entschuldigungsschreiben, relativ hohen gutscheinen usw.
nur 2 personen pochen eben auf ihre ansprüche.

eben weil dieser fall so krass ist, interessierte mich mal die rechtslage, is schon sehr hart die geschichte.
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