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Hallo Forum,
ein Bekannter von mir hat ein Mietrechtsproblem und das wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Er ist der Beklagte.
Der RA des Klägers, der ja den Beklagten gar nicht kennt, seine Infos aber vom Verwalter bekommt, dessen Gehirn zu gerne eine querulatorische Persönlichkeit konstruieren möchte, damit ein Prozess der Entmietung (ETW) vonstatten gehen kann, stellt in der Klageschrift Behauptungen auf, die vorwiegend auf Projektionen beruhen, die zudem noch inhaltlich genau das beinhalten was die Klägerseite "tut".
Sprich: unwahre Behauptungen aufstellen, die als Unwahrheit dem Beklagten unterstellt werden.
Ich muss schon sagen - der Volksmund spricht was Wahres an, wenn solcherart Darlegungen vor Gericht die Zunft als "Rechts-Verdreher" bezeichnet.
Wie kann sich ein rechtschaffener Mensch gegen solche Zumutungen zur Wehr setzen ? Wie seht Ihr als angehende oder ausgebildete Juristen dieses Problem ?
Wäre nett, wenn sich einige dazu äußerten.
Danke und Gruss
gisbert
Wie soll man sich zu etwas äußern, worüber man nichts weiß?
Daß ein Beklagter die gegnerischen Schriftsätze für einseitig und oft unzutreffend hält, ist normal. Oft wird es auch zutreffend sein. Aber eben deshalb muß das Gericht beide Seiten anhören. Der eigene Anwalt wird das dann schon so darstellen, wie es im Interesse des Beklagten ist.
Auch wenn es nicht direkt zu Ihrer Frage passt, aber definitiv helfen wird:
Versuchen sie den Fall klar sachlich und verständlich zu formulieren...er ist so ein wenig...unverständlich formuliert und man blickt nicht ohne viel Mühe durch _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
Daß ein Beklagter die gegnerischen Schriftsätze für einseitig und oft unzutreffend hält, ist normal. Oft wird es auch zutreffend sein. Aber eben deshalb muß das Gericht beide Seiten anhören. Der eigene Anwalt wird das dann schon so darstellen, wie es im Interesse des Beklagten ist.[/quote]
Hallo FM,
das genau finde ich so ..naja schrecklich - eigentlich
Dass das normal ist. Ich habe den Schriftsatz gelesen und ich finde der RA hält sich keineswegs an den Sachverhalt, sondern arbeitet mit Unterstellungen.
Ich bin mal gespannt, wie das der RA des Beklagten kontern wird.
[quote="FM"]Wie soll man sich zu etwas äußern, worüber man nichts weiß?
ja, sorry - ich weiß. Ich wollte jetzt nicht das Inhaltliche so breit darstellen, sondern eigentlich nur die Struktur und dass mich das ziemlich aufregt, dass das so ist.
Danke für die Antwort
Auch wenn es nicht direkt zu Ihrer Frage passt, aber definitiv helfen wird:
Versuchen sie den Fall klar sachlich und verständlich zu formulieren...er ist so ein wenig...unverständlich formuliert und man blickt nicht ohne viel Mühe durch
Hallo yascha,
danke für die Anregung.
Ich wollte nicht unverständlich rüberkommen, aber mir geht es um dieses Moment des "Verdrehens" von Sachverhalten und der Schwierigkeit, dass von dem RA als "so ist es" Behauptete als das zu widerlegen, was es ist = als nicht wahr !
Aber ich verstehe schon - es lässt sich mein Anliegen nicht einfach so diskutieren.
Trotzdem Danke und Gruss
gisbert
Beweise vom Gegener für seine Unterstellungen verlangen (also schreiben: "unbewiesene falsche Unterstellung/Behauptung - Beweis: Aufgabe des Klägers!").
Wenn das 10 mal groß im Text steht, merkt auch der Richter, was los ist und der Gegner muss reagieren. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Verfasst am: 09.07.05, 22:41 Titel: Sehr gute Idee !
[quote="FOC"]Beweise vom Gegener für seine Unterstellungen verlangen (also schreiben: "unbewiesene falsche Unterstellung/Behauptung - Beweis: Aufgabe des Klägers!").
Genau, das werde ich weitergeben. Danke FOC
Man gerät so schnell in eine Empörung, weil man ja weiß es ist nicht so wie behauptet und dann fehlen einem fast die Worte um das auch rüberzubringen.
Den Spieß umzudrehen ist die Kraftanstrengung.
den Ausführungen meiner "Vorposter" schließe ich mich an.
In einem Rechtsstreit, bei dem ja zwei verhärtete Fronten mit ihrer jeweils eigenen Sicht der Dinge aufeinandertreffen, ist es beinahe schon selbstverständliche Praxis geworden, die gegnerische Partei so schlecht wie möglich hinzustellen in dem Versuch, den Richter schon von vornherein zu beeinflussen.
Dem Gegner Querulantentum zu unterstellen (weil der ja partout nicht den Standpunkt der eigenen Partei teilen will) ist eigentlich schon obligatorisch. Diese und weitere Unterstellungen kann man in der Tat nur durch sachliche Gegenargumente entkräften.
Ein tüchtiger RA kennt diese Praktiken und wird ihnen die richtigen Argumente entgegensetzen. Das letzte Wort hat dann immer noch der Richter, der solche Schlammschlachten mit gegenseitigen falschen Unterstellungen ja tagtäglich erlebt.
>In einem Rechtsstreit, bei dem ja zwei verhärtete Fronten mit ihrer jeweils eigenen Sicht der Dinge aufeinandertreffen, ist es beinahe schon selbstverständliche Praxis geworden, die gegnerische Partei so schlecht wie möglich hinzustellen in dem Versuch, den Richter schon von vornherein zu beeinflussen.
>Dem Gegner Querulantentum zu unterstellen (weil der ja partout nicht den Standpunkt der eigenen Partei teilen will) ist eigentlich schon obligatorisch. Diese und weitere Unterstellungen kann man in der Tat nur durch sachliche Gegenargumente entkräften.
>Ein tüchtiger RA kennt diese Praktiken und wird ihnen die richtigen Argumente entgegensetzen. Das letzte Wort hat dann immer noch der Richter, der solche Schlammschlachten mit gegenseitigen falschen Unterstellungen ja tagtäglich erlebt.
Danke für Deine Antwort -
es ist ja so, dass mein Bekannter letztlich doch selbst die Argumente und Sachverhalte zusammentragen muss, auch für den RA, der ein RA vom Mieterschutz ist.
Wenn man nur die sachlichen Gegenargumente anführt und stehen lässt, wie der andere RA Stimmung macht und gleichzeitig behauptet der Beklagte würde dies tun, dann kriegt man schon Knoten ins Hirn und man fragt sich: bleibt nicht doch was hängen, wenn man den Anschuldigungen und Behauptungen nicht wenigstens widerspricht. Aber schon ist man wieder in einer Art "Falle".
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