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Vorsatz...brauch dringend eure Hilfe

 
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GAST_M
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 15:51    Titel: Vorsatz...brauch dringend eure Hilfe Antworten mit Zitat

Hi,

bin besoffen über ein Auto gelaufen.....nun ist die Frage.....zahlt da die Haftpflichtversicherung oder nicht? Ist das eine Tat mit Vorsatz oder ohne????
Vielen Dank.
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, du bist sicher mit Vorsatz über das Auto gelaufen, die Frage ist allerdings, ob du auch Vorsatz bezüglich den Beschädigungen hattest, die diese Aktion wahrscheinlich nach sich zog.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

fahrlässig wäre der schaden verursacht, wenn du stolperst und dabei gegen das auto fällst. wer über ein auto läuft tut dies ja nicht "aus versehen", sondern hat ein hirn, welches ihm sagen könnte, dass dadurch ein schaden entstehen kann. daher wird die versicherung nicht zahlen, da kannst du sicher sein.
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, strafrechtlich handelt nur der mit Vorsatz, dem es entweder ganz gezielt auf den Erfolg (Sachbeschädigung) ankommt (dolus directus), oder der den Erfolg für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).
Fahrlässig hingegen handelt derjenige, der den Erfolg zwar für möglich hält, aber auf dessen Ausbleiben vertraut.
Wenn du also über das Auto gelaufen bist und dabei davon ausgegangen bist, dass das Dach schon keine Beulen bekommen wird, hattest du diesbezüglich auch keinen Vorsatz!
Ich würd mir nen guten Strafrechtsverteidiger nehmen, falls du wegen Sachbeschädigung angeklagt wirst.
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Günter hat folgendes geschrieben::
Nunja, strafrechtlich handelt nur der mit Vorsatz, dem es entweder ganz gezielt auf den Erfolg (Sachbeschädigung) ankommt (dolus directus), oder der den Erfolg für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).
Fahrlässig hingegen handelt derjenige, der den Erfolg zwar für möglich hält, aber auf dessen Ausbleiben vertraut.
Wenn du also über das Auto gelaufen bist und dabei davon ausgegangen bist, dass das Dach schon keine Beulen bekommen wird, hattest du diesbezüglich auch keinen Vorsatz!
Ich würd mir nen guten Strafrechtsverteidiger nehmen, falls du wegen Sachbeschädigung angeklagt wirst.


1. Gehts hier nicht um Straf-, sondern Versicherungsrecht.
2. Mag Ihre Subsumtion in einer Zweitsemesterklausur vertretbar sein. Tatsächlich erscheint jedoch jedes andere Ergebnis als Vorsatz ... sagen wir mal "praxisfern".

Gruß
Vormundschaftsrichter
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