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Verfasst am: 08.07.05, 20:04 Titel: Vereinsrecht / Stillegung eines Vereins
Hallo !
ich habe gehört das es sogenannte stillgelegte Vereine geben soll die zwar eingetragen in Handelsregister aber nicht geschäftsfähig sind.
Hierzu wollte ich mir das Vereinsrecht anschauen - nur finde nicht (vermutlich aus Unwissenheit) keine Gesetze oder Verordnungen die Vereine betreffen. Ich wäre für Links sehr dankbar !
Weiss vielleicht sogar jemand wie das mit der Stilllegung eines Vereins rechtlich aussieht, wenn ja gibt es dazu Gesetze oder Urteile ?
Vielen Dank für die freundliche Hilfe !
ein gern anwesender User _________________ Grüße Robbi
Das Vereinsrecht findet sich in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Von "stillgelegten Vereinen" ist dort allerdings nicht die Rede, und ich wüsste auch nicht, was das sein soll.
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