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Vereinsrecht / Stillegung eines Vereins

 
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Robbi79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 20:04    Titel: Vereinsrecht / Stillegung eines Vereins Antworten mit Zitat

Hallo !

ich habe gehört das es sogenannte stillgelegte Vereine geben soll die zwar eingetragen in Handelsregister aber nicht geschäftsfähig sind.

Hierzu wollte ich mir das Vereinsrecht anschauen - nur finde nicht (vermutlich aus Unwissenheit) keine Gesetze oder Verordnungen die Vereine betreffen. Ich wäre für Links sehr dankbar !

Weiss vielleicht sogar jemand wie das mit der Stilllegung eines Vereins rechtlich aussieht, wenn ja gibt es dazu Gesetze oder Urteile ?

Vielen Dank für die freundliche Hilfe !

ein gern anwesender User Smilie
_________________
Grüße Robbi
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Vereinsrecht findet sich in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Von "stillgelegten Vereinen" ist dort allerdings nicht die Rede, und ich wüsste auch nicht, was das sein soll.

Gruß,
moro
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland können Vereine in das Vereinsregister der Amstgerichte eingetragen werden. Stilllegung gibt es hierbei nicht, allenfalls Auflösung.

In das Handelsregister eingetragene Vereine gibt es in der Schweiz.
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