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Gewährleistung zwischen gewerblichen Käufer

 
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XodoX
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 13:13    Titel: Gewährleistung zwischen gewerblichen Käufer Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen, ein Wiederverkäufer bestellt von einem Großhändler Ware, erhält aber nicht die bestellte Ware, sondern eine ganz andere.
Wie sieht es da mit der Gewährleistung zwischen gewerblichen Käufern aus? Gelten dieselben wie zwischen Verkäufer und Endkunde?
Was hat man für Möglichkeiten und gibt es irgendwelche Fristen (z.B. 14 Tage Rückgaberecht)

Vielen Dank schonmal!
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 05:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt BGB Kaufrecht, modifiziert durch Handelsrechtliche Vorschriften, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung des HGB vorliegen.

Es gelten nicht die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts/-Verbraucherschutzrechtes, also ohneVereinbarung kein Rücktrittsrecht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Markie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bedeutet das auch das z.B. Garantieansprüche/Reklamationen die meine Kunden gegenüber mir erheben, ich nicht an meinen Großhändler weiter geben kann/darf?
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