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öffentliche Notenbekanntgabe bei der Verteidigung

 
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and.em
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 13:48    Titel: öffentliche Notenbekanntgabe bei der Verteidigung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Planspiel:

Ein Student A hat Diplomverteidigung. Diese ist als öffentlich deklariert worden (obwohl die Studienordnung nichts näheres zur Verteidigung festlegt).

Der Haupt-Betreuer bzw. Gutachter B der Diplomarbeit möchte nun auch die Endnote des Diploms (also inkl. der Note der Verteidigung, der Note der Diplomarbeit und der Note des Durchschnitts der Prüfungsleistungen des Hauptstudiums)
öffentlich nach der Verteidigung bekannt geben.

A hat die öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse
ausdrücklich vor der Verteidgung schriftlich abgelehnt.
A ist der Meinung, die öffentliche Bekanntgabe sei datenschutzrechtlich bedenklich und verletze das Persönlichkeitsrecht.

B widerspricht der Ablehnung jedoch mit der Begründung, dass bei allen vorhergehenden Verteidigungen die Ergebnisse auch öffentlich bekannt gegeben wurden, und dass dieser Vorgang in Universitäten bei Verteidigungen üblich sei.

Fragen zu diesem Planspiel:

Was kann A vor der Verteidigung tun, um die öffentliche Bekanntmachung zu verhindern?

Was kann A nach der Verteidigung tun, sollten die Ergebnisse ohne seine Zustimmung dennoch öffentlich bekannt gemacht worden sein?

Welche rechtlichen Verhältnisse herrschen hier?
(Verweise zu Paragraphen/Gesetzbücher etc.)


[/b]
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