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Verfasst am: 09.07.05, 19:56 Titel: Einbehalten der Genossenschaftsanteile
Hallo,
Mieter A hat für eine kleine 2-Zimmer-Wohnung Genossenschaftsanteile in Höhe von 462 € bezahlt und ist dann im August 04 mit seiner damaligen Verlobten in eine größere Wohnung innerhalb derselben Wohnungsgesellschaft umgezogen. Sie war für die Zahlung der Miete und Mieter A für alle anderen Unkosten verantwortlich. Die Verlobte wurde Mitglied und Mieter A stand nur mit auf dem Mietvertrag, von dem er im Dez 2004 zwecks Trennung wieder heruntergenommen wurde.
Nun war die Zeit der Auszahlung. Leider kam nicht 1 Cent. Nun wurde dem Mieter A von Seiten der Wohnungsgenossenschaft mitgeteilt, dass er nur anteilig 262 € erhalte, da vom August bis Dez 2004 Mietschulden in Höhe von 200 € angefallen sind. Leider wusste Mieter A nichts davon, hat auch keine Mahnung oder ähnliches gesehen, da er auf Montage war.
Er argumentierte, dass es 2 verschiedene Wohnungen und 2 verschiedene Mitgliedskonten waren. Ausserdem das die Genossenschaftsanteile nicht für Mietschulden verwendet werden dürfen. Ohne Erfolg. Er war sich nun inzwischen auch nicht mehr sicher, ob dies auch eine korrekte Argumentation war. Seine Ex-Verlobte ist auch nicht bereit ihn den einbehaltenen Teil zu zahlen.
Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt? Danke.
Wenn A auch Mieter der neuen Wohnung war - also im Vertrag stand - dann konnte die vorher von ihm aufgebrachten Genossenschaftsanteile umgeschrieben werden .
Der Genossenschaft ist es nämlich egal, von wem das Geld kommt.
Der Auszahlungsanspruch kann dann selbstverständlich mit den Mietschulden aufgerechnet werden.
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