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Verfasst am: 11.07.05, 20:24 Titel: Dumme Frage - Was ist ein Händlernachweis?
Hallo,
auf einer Seite für bei der Anmeldung zum Widerverkäufer ein Händlernachweis verlangt. Was ist das? Ist das der Gewerbeschein, wenn dort unter Art der Firmierung "Handel mit gebrauchten und neuen IT-Komponenten" steht?
Weder unter Wiki, Google oder IHK habe ich was gefunden. Daraus schliesse ich eigentlich, das es kein offizielles Dokument ist, sondern eher eine Art Umgangssprache....
Fragen Sie doch einfach nach, was die wollen. Wo ist das Problem? Meist ist eine Gewerbeanmeldung gemeint. Oder Auszug aus Handelsregister, aber das kommt nur für e. K., OHG, KG, GmbH, AG usw. in Frage.
Das Nachfragen beim Lieferanten ist keine gute Idee, denn damit bringt man ja zum Ausdruck dass man kein Widerverkäufer ist. Wenn man einen Handelsregisterauszug hat reicht man diesen ein und tut so, als ob dies bei den anderen Lieferanten auch so gereicht hat. Wenn man kein Handelsregisterauszug hat nimmt man die Gewerbeanmeldung. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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