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"offene" Bankbürgschaft

 
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cyberbob
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 00:18    Titel: "offene" Bankbürgschaft Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Ich hoffe, dass mir jemand auf folgendes Problem eine Antwort geben kann.
Folgendes ist passiert :

Ein Bekannter(nennen wir ihn mal Herrn A) hat 1992 eine Bankbürgschaft für seinen Schwager (Herrn B) abgegeben.
Damals ging es um einen Kredit von 12.000 DM.
DIe Rate für das Darlehn hat Herr A bezahlt. Der Kredit lief aber auf Herrn B.
Das war auch für alle so ok.
3 Jahre später hat die Frau meines Bekannten (Frau A) ihre Zustimmung gegeben, dass eine höhere Rate für einen Kredit von Herrn B abgebucht werden darf, da dieser massive finanzielle Schwierigkeiten hatte.
Herr B hat aber keine neue Bürgschaft unterschrieben und wusste auch nicht wofür das Geld war. Das finanzielle hat Frau A geregelt.
Die Jahre gingen ins Land und im Laufe der Zeit wurde an der Rate nichts geändert.
Jetzt ist Frau A verstorben und Herr A wollte jetzt diese Kreditsache endlich mal klären.
Da er mittlerweile über 60.000 DM für die damaligen 12.000 DM gezahlt hat, hat er einfach den Dauerauftrag gestoppt. Natürlich hat Herr B seinen Kredit nicht weiter bedient.
Jetzt hat die Bank einfach die aufgelaufenen Zinsen vom Konto von Herrn A abgebucht.
Begründung : Bankbürgschaft !
Nachdem aber nachgefragt wurde stellte sich heraus, dass die Raten zur Bedienung eines Kredits in Höhe von 55.000 DM verwendet wurden.
Im noch vorhandenen Schriftverkehr schreibt die Bank aber immer "Ihre Bürschaft über 12.000 DM"
Meine Vermutung : der damalige Kredit von 12.000 DM wurde aufgestockt auf 55.000 DM
ohne Herrn A zu informieren.

Nun meine Fragen :
1. gibt es überhaupt noch offene Bürgschaften, sprich kann die Bank eine vorhandene Bürschaft derart ausweiten ?
(wie gesagt ursprüngliche Bürgschaft 1992)

2. Ist die ursprüngliche Bürgschaft nicht mit der (anscheinend durchgeführten)Aufstockung hinfällig geworden? (es scheint so, als ob der alte Kreditvertrag durch einen neuen ersetzt wurde)

3. Die Bank ist mir ein wenig zu nett. Die suchen angeblich nach einer "Lösung".
Unterlagen wie z.B. die unterzeichnete Bürschaft haben sie aber bis jetzt nicht gezeigt, da diese angeblich irgendwo im Archiv liegen.
Sollte sich herausstellen, dass die ursprüngliche Bürgschaft hinfällig ist, kann Herr A Schadenersatz fordern ? Die Bank hat ihn zu keinem Zeitpunkt in den letzten Jahren informiert.

Der Fall ist sicher sehr verworren, da Herr A keine eigenen Unterlagen hat. Herr B hat fast nicht rausgegeben. Das einzige was vorliegt ist irgendein Kontoauszug von einem Kredit über 55.000 DM aus dem Jahr 1999.
Die Bank gibt schon garnichts raus, jedenfalls bisher

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
Danke im voraus.
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