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versicherter Versand und keiner zahlt bei Transportschaden

 
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knolo
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Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Altranstädt

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:39    Titel: versicherter Versand und keiner zahlt bei Transportschaden Antworten mit Zitat

ich weis langsam nicht mehr weiter ,ich habe als Firma einen Plasmabildschirm bei einem Unternehmen in Hamburg gekauft .Diesen habe ich im voraus bezahlt mit Versichertem Versand ( 59,-€ ),,dieser Bildschirm kam bei mir nach über einer Woche Versandweg an ,äußerlich war alles in Ordnung also ,bestätigte ich auf dem Lieferschein "Sendung in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand erhalten" des Lieferanten mit meinem Namen .Sofort als der Lieferant weg war öffnete ich das Packet mit einem Zeugen ,meinem Elektroinstallateur der mir das Gerät aufhängen und Installieren sollte ,nur leider mussten wir feststellen das das Display mehrfach gesprungen war .Ich meldete diesen Schaden sofort meinem Verkäufer und schickte ihm eine Eidesstattliche Erklärung das das Gerät schon beim öffnen kaputt war ,dieser schickte alle unterlagen zur Spedition ,diese lehnte den Schaden ab da ich ja Unterschrieben hätte .Für mich war aber die Unterschrift nur für den Erhalt der Ware und das keine Beschädigung von außen zu sehen war gedacht. zu was bezahlt man einen Versicherten Versand wenn der Inhalt nicht versichert ist ,und man kann von keiner Spedition verlangen das der Fahrer solange wartet bis ich die Ware auf Funktion überprüft habe.

ich Hoffe mir kann einer weiterhelfen
Danke Daniel Opitz
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was so imho fälschlicher Weise gerne als "versicherter Versand" bezeichnet wird, ist lapidar gesagt lediglich die Auswahl einer Versandart, bei der der Unternehmer auch haftet. (Bei Päckchenversand durch die Post z. B. ist es ja mit der Haftung der Post sehr schlecht bestellt, da die Post auftragsgemäß ohne Ablieferquittung haftet.)

Der Spediteur bestätigt bei der Abholung der Sendung lediglich die äußerlich einwandfreie Beschaffenheit derselben, ist also nicht für bereits vorhandene verdeckte Schäden haftbar zu machen.

Wenn tatsächlich ein versicherter Versand vereinbart wurde, würde ich den Versender um den Nachweis des Abschlusses einer Transportversicherung bitten. Falls er eine Versicherung abgeschlossen hat, würde ich ihn schadenersatzpflichtig halten.

mfg


Günni
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mfg


Günni
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cockaigne
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:44    Titel: Ähnliches Problem Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben als Firma über Internetauktionshaus [Name geändert] 2 Monitore gekauft (vorkasse).
Diese wurden auch geliefert [Versandfirma Y] (GLS). Vor der Übergabe der Pakete lies uns der Lieferant unterschreiben, dann haben wir gemeinsam die Pakete ausgeladen (22" und ca. 1m x 1m Kartons). Wir haben angenommen ,dass wir für die Zustellung der Pakete unterzeichen und nicht dafür das Paket und Ware in Ordnung sind.

Nun ist es so, dass wir erst den einen Monitor ausgepackt und aufgebaut haben. Am gleichen Tag (am Abend) wurde das andere Paket herangezogen und berkt, dass es ein Loch hat und bei genauerem hinschaun eine Kante der Kiste eingedrückt war.

Beim Auspacken stellten wir fest, dass das Gehäuse gesprungen war und ebenfals ein Loch hatte.

Bei Beanstandung der Ware beim Verkäufer wendete dieser sich an GLS und bekam die Auskunft, dass das Paket nicht ersetzt werden kann da der Empfänger den Empfang vorbehaltslos quittiert hat.

Nun meine Fragen:
Ist die Unterschrift verbindlich hinsichtlich der Schadenserkennung, obwohl ich nicht darauf hingewiesen wurde das Paket zu prüfen? (keine AGB oder ähnliche Hinweise erhalten, Unterzeichnung vor Übergabe)
Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet die Pakete sofort zu prüfen?
Kann ich GLS oder den Verkäufer dennoch zur Rechenschaft ziehen? (versichertes Paket)

Thx vorab
cockaigne
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Kaihawaii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

das würde mich aber auch mal interessieren, wie ist das wenn man für sein paket unterschrieben hat und später feststellt das die ware defekt ist... wer haftet denn nun?


bye kai
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kaihawaii hat folgendes geschrieben::
das würde mich aber auch mal interessieren, wie ist das wenn man für sein paket unterschrieben hat und später feststellt das die ware defekt ist... wer haftet denn nun?


bye kai


Hallo,

wenn er dann gerichtsverwertbar nachweisen könnt, dass der Schaden während des Transportes entstanden ist, haftet der Frachtführer

mfg


Günni
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mfg


Günni
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