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MrFreeze FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 12.07.05, 21:06 Titel: Kein Geld bei der (Wortsperre: Firmenname) |
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Moin
ich lösste vor zwei Wochen einen Ordercheck bei der (Wortsperre: Firmenname) ein, bis heute habe ich dieses Geld nicht erhalten, weshalb ich zur (Wortsperre: Firmenname) ging und nachfragte.
Dort konnte man sich das nicht erklären. Mir wurde geraten den Check sprerren zu lassen. Ergo rief ich beim Aussteller an - aber dieser sagte mir das der Scheck am 05.07 eingelöst sei!
Tja und?!
Ich habe nun angedacht - eine Strafanzeige gegen die (Wortsperre: Firmenname) zu stellen, nur weiss ich nicht welche und wie?!
Warum ich gleich so "drastisch" denke - sind 2 Gründe:
ich habe schoneinmal nen Verlust durch die Post gehabt und zweitens gibt es ja hier in Deutschland für alles Rechtliche Fristen - ich will halt nichts verkehrt machen und dann auf den knapp 200 EUR sitzen zu bleiben!
Danke für Euren Rat. |
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Blondie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 29 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 13.07.05, 07:43 Titel: |
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Hallo,
ich würde zunächst einen Nachforschungsauftrag stellen. Gibt es von der Scheckeinreichung eine Durchschrift ? Müsste es ja eigentlich...
Damit zur (Wortsperre: Firmenname) und die müssen dann unverzüglich prüfen, wo der Gegenwert geblieben ist.
Wenn es keinen Nachweis der Einreichung gibt bzw. keine Durchschrift der Einreichung wird es wohl kaum möglich sein, Strafanzeige zu stellen, denk ich.
Gruß
c. |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 13.07.05, 07:49 Titel: |
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Ich würde mir vom Aussteller auch erst einmal den Abbuchungsbeleg zeigen lassen... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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MrFreeze FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 13.07.05, 07:56 Titel: |
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Ja die Durchschrift habe ich sowie auch eine Beleg, dass der Betrag abgebucht wurde!Ich fragte -wegen der Stafanzeige - nur weil ich sehr grosse angst habe, dass die 200 EUR weg sind... und die Post dafür nicht aufkommt ( wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall )
Aber klar das mit dem Nachforschungsauftrag mache ich so oder so!
Dachte das es ratsam sei auch gleich eine Anzeige zu machen!
Aber ok dann erstmal - ruhe bewahren - |
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Frap FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2005 Beiträge: 167
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Verfasst am: 13.07.05, 11:08 Titel: |
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Da der Scheck bei der bezogenen Bank vorgelegt wurde, ist ein Postversandrisiko offensichtlich nicht mehr relevant.
Was bedeutet: Zitat: | wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall |
Ist es ein Auslandsscheck? Wurde er "Eingang vorbehalten" oder "nach Eingang" von der Bank angenommen? _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten. |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.07.05, 11:16 Titel: |
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Eine Strafanzeige gegen die Bank ist erstens gar nicht möglich und zweitens völlig sinnlos wenn es darum geht die Gutschrift zu erreichen. Dafür wäre eine Zivilklage nötig. |
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MrFreeze FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 13.07.05, 11:37 Titel: |
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Frap hat folgendes geschrieben:: | Da der Scheck bei der bezogenen Bank vorgelegt wurde, ist ein Postversandrisiko offensichtlich nicht mehr relevant.
Was bedeutet: Zitat: | wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall |
Ist es ein Auslandsscheck? Wurde er "Eingang vorbehalten" oder "nach Eingang" von der Bank angenommen? |
Nein ist Ausgestellt hier in DE von einer sehr seriösen Firma!
Die Bank hat diesen anstandslos angenommen ohne mir seid dem "persönlichem" Einreichen je etwas anders zu sagen ( nichts/ruhe ) |
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MrFreeze FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 39
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Verfasst am: 13.07.05, 11:39 Titel: |
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FM hat folgendes geschrieben:: | Eine Strafanzeige gegen die Bank ist erstens gar nicht möglich und zweitens völlig sinnlos wenn es darum geht die Gutschrift zu erreichen. Dafür wäre eine Zivilklage nötig. |
Aja da bin ich nun wohl schlauer ... Zievielklage!
Nun ja werd wohl - erstma diesen nachsende antrag stellen und wohl dann doch in den sauren Apfel beissen und zum RA |
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