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Kein Geld bei der (Wortsperre: Firmenname)

 
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MrFreeze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 21:06    Titel: Kein Geld bei der (Wortsperre: Firmenname) Antworten mit Zitat

Moin

ich lösste vor zwei Wochen einen Ordercheck bei der (Wortsperre: Firmenname) ein, bis heute habe ich dieses Geld nicht erhalten, weshalb ich zur (Wortsperre: Firmenname) ging und nachfragte.
Dort konnte man sich das nicht erklären. Mir wurde geraten den Check sprerren zu lassen. Ergo rief ich beim Aussteller an - aber dieser sagte mir das der Scheck am 05.07 eingelöst sei!

Tja und?!

Ich habe nun angedacht - eine Strafanzeige gegen die (Wortsperre: Firmenname) zu stellen, nur weiss ich nicht welche und wie?!

Warum ich gleich so "drastisch" denke - sind 2 Gründe:
ich habe schoneinmal nen Verlust durch die Post gehabt und zweitens gibt es ja hier in Deutschland für alles Rechtliche Fristen - ich will halt nichts verkehrt machen und dann auf den knapp 200 EUR sitzen zu bleiben!


Danke für Euren Rat.
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Blondie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde zunächst einen Nachforschungsauftrag stellen. Gibt es von der Scheckeinreichung eine Durchschrift ? Müsste es ja eigentlich...
Damit zur (Wortsperre: Firmenname) und die müssen dann unverzüglich prüfen, wo der Gegenwert geblieben ist.
Wenn es keinen Nachweis der Einreichung gibt bzw. keine Durchschrift der Einreichung wird es wohl kaum möglich sein, Strafanzeige zu stellen, denk ich.

Gruß

c.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir vom Aussteller auch erst einmal den Abbuchungsbeleg zeigen lassen...
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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MrFreeze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Durchschrift habe ich sowie auch eine Beleg, dass der Betrag abgebucht wurde!Ich fragte -wegen der Stafanzeige - nur weil ich sehr grosse angst habe, dass die 200 EUR weg sind... und die Post dafür nicht aufkommt ( wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall )
Aber klar das mit dem Nachforschungsauftrag mache ich so oder so!
Dachte das es ratsam sei auch gleich eine Anzeige zu machen!


Aber ok dann erstmal - ruhe bewahren - Winken
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Scheck bei der bezogenen Bank vorgelegt wurde, ist ein Postversandrisiko offensichtlich nicht mehr relevant.

Was bedeutet:
Zitat:
wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall


Ist es ein Auslandsscheck? Wurde er "Eingang vorbehalten" oder "nach Eingang" von der Bank angenommen?
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Strafanzeige gegen die Bank ist erstens gar nicht möglich und zweitens völlig sinnlos wenn es darum geht die Gutschrift zu erreichen. Dafür wäre eine Zivilklage nötig.
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MrFreeze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Frap hat folgendes geschrieben::
Da der Scheck bei der bezogenen Bank vorgelegt wurde, ist ein Postversandrisiko offensichtlich nicht mehr relevant.

Was bedeutet:
Zitat:
wie es schon einmal in einem so ähnlichem Fall


Ist es ein Auslandsscheck? Wurde er "Eingang vorbehalten" oder "nach Eingang" von der Bank angenommen?


Nein ist Ausgestellt hier in DE von einer sehr seriösen Firma!
Die Bank hat diesen anstandslos angenommen ohne mir seid dem "persönlichem" Einreichen je etwas anders zu sagen ( nichts/ruhe )
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MrFreeze
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Eine Strafanzeige gegen die Bank ist erstens gar nicht möglich und zweitens völlig sinnlos wenn es darum geht die Gutschrift zu erreichen. Dafür wäre eine Zivilklage nötig.

Aja da bin ich nun wohl schlauer ... Zievielklage! Winken

Nun ja werd wohl - erstma diesen nachsende antrag stellen und wohl dann doch in den sauren Apfel beissen und zum RA
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