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Verfasst am: 13.07.05, 09:59 Titel: Vermietung eines EFH an Verwandten (Wohnfläche, Mietspiegel)
Hallo zusammen,
ich habe mich nach einiger Recherche im Internet entschieden, idese Forum zu nutzen, da ich den Eindruck habe, dass man hier kompetent und entgegenkommend miteinander umgeht. Mein erstes Anliegen ist nicht ganz ohne, ich hoffe aber schon, dass man hier Auskünfte bekommt.
Folgende Situation:
Jemand hat ein Einfamilienhaus bauen lassen (bzw. noch ist der Bau nicht ganz fertig), dass nun an die Familie des Bruders vermietet werden soll. Das war auch von Anfang an so geplant.
Nun ist das Haus recht groß geworden (Wohnfläche nach DIN im Bauvertrag 150qm).
Auch hat es neben dem Wohnzimmer noch 4 weitere Zimmer Bsp.: zwischen 15 und 24 qm + Hauswirtschaftsraum und 2 "Bädern".
Nun ergibt sich folgendes Problem:
der Besitzer möchte das Haus nicht unnötig teuer vermieten (klar, ist die Familie des Bruders !) , mehr oder weniger zum Selbstkostenpreis sozusagen. Allerdings möchte er wegen zu geringer Miete nicht riskieren, dass das Finanzamt seine Werbungskosten nur anteilig anerkennt - das wäre ziemlich fatal !
Nun habe ich nach meinen Recherchen 2wesentliche Punkte gefunden:
1. zählen Wirtschafts- und Trockenräume nicht zum Wohnraum. Da das Haus einen HWR beinhaltet und ausserdem keinen Keller, aber so viele Räume hat, dass zwangsläufig mindestens eines der Zimmer als Abstellraum genutzt wird, kann der Besitzer den Wohnraum für HWR + ein Zimmer von der vermieteten Wohnfläche abziehen, wenn der Mietvertrag entsprechend gestaltet wird?
2. Muss sich der Vermieter ja wohl am Mietspiegel orientieren: Für unseren Ort liegt der z.B. bei ungefähr 6,5 - 9 € Durchschnitt ca 8 €. Kann der Vermieter als Grundlage den Mindestwert von 6,5€ verwenden und dazu noch mit 0,75 multiplizieren (Vermietung an Angehörige) um trotzdem alle Kosten als Werbungskosten voll absetzen zu können ?
Ausserdem gäbe es ja noch die Möglichkeit sogar den Faktor 0,56 bei der Berechnung der Miete zu verwenden, allerdings muss dazu irgendwann eine Überschussprognose für 100 Jahre erstellt werden. Hat jemand von Euch damit schon mal Erfahrungen gemacht? Denn nach meinem Verständnis braucht man doch nur anzugeben, dass z.B. die Abschreibung sich nach 10 jahren reduziert, der Kredit irgendwann getilgt wird und dann die Werbungskosten deutlich unter die Einnahmen sinken, so dass der Vermieter nach 100 Jahren einen dicken Überschuss hat.. (einfach ausgedrückt...)
Ich weiss, für einen Neuling sind das viele Fragen.
Was ist also zu tun ?
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 452 Wohnort: Bad Fallingbostel
Verfasst am: 14.07.05, 07:49 Titel:
Moin,
hierzu gibt es meienr Erinnerung auch steuerrechtliche Urteile, hiernach sollte die Miete 50% der örtsüblichen Vergleichsmiete nicht unterschritten werden, um steuerrechtlich anerkannt zu werden.
Aber m.E. bezog sich das auf Mietverhältnisse gegenüber den eigenen Kinder (wegen der wirtschaftl. Abhängigkeit).
Ich würde die Frage mal im Steuerecht posten.
Laut Landesbauordnung gehört zu jeder Wohnung ein Abstellraum (im Keller min. 6m und inder Wohnung min. 1m) . Wenn kein Keller vorhanden ist, dann ist es z.B. ein Raum im EG, der dann nicht auf die Wohnfläche anzurechnen ist. _________________ Herzliche Grüße
Jens Rohde
www.svb-rohde.de
Mein Betrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Er ist weder als Rechtsberatung zu verstehen noch ersetzt er eine solche!
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