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Bekanntlich tritt in kürze das 2. Zivildienstgesetzänderungsgesetz in Kraft, demnach sind "anerkannte Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zu befreien, die [...] verheiratet sind [...]"
Wie verhält es sich, wenn nun die Einberufung zum Wehrdienst noch vor Inkrafttreten des Gesetztes erfolgt, und man erst nach Bekanntwerden der Einberufung den KDV-Antrag stellt und heiratet?
Zum einen gilt diese Regelung nicht nur beim Zivildienst sondern auch beim Wehrdienst. Außerdem erfolgt schon jetzt - allerdings ohne Rechtsanspruch - keine Einberufung wenn man wegen der Ehe eine Nichtheranziehungszusage beantragt.
aber wie verhält es sich, wenn die ehe erst im zeitraum zwischen der einberufung und dem einberufungstermin geschlossen wird?
Dann besteht die Möglichkeit sich auf Antrag von der Wehrpflicht befreien zu lassen mit der Folge, dass der Einberufungsbescheid aufzuheben ist, jedenfalls wenn ich das Gesetz damit richtig interpretiere.
Ich bin im Katastrophenschutz verpflichtet ( 7 Jahre) und muß noch 3 Jahre machen.
Gilt das mirt der Ehe auch für mich, wenn meine Freundin und ich nächstet Jahr heiraten ?
Ich bin im Katastrophenschutz verpflichtet ( 7 Jahre) und muß noch 3 Jahre machen.
Gilt das mirt der Ehe auch für mich, wenn meine Freundin und ich nächstet Jahr heiraten ?
Ja, wenn du dann die Verpflichtung Dienst im KatS zu leisten widerrufst und danach die Befreiung vom Wehrdienst beantragst. Außerdem sind es nur noch 6 Jahre.
Kann man die Verpflichtung denn so einfach wiederrufen ? Und muß ich das vor der Beantragung zur Befreiung vom Wehrdienst machen, oder geht das auch danach ?
Das Problem ist, daß ich durch Arbeit, Familie und Ersatzdienst so gut wie keine Freizeit mehr habe. Da ich keinesfalls zur Bundeswehr will, sollte die Befreiung vom Wehrdienst vor dem Ausscheiden aus dem KatS gesichert sein.
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