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Haftpflicht eingeschränkt - nun teurer als vorher

 
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Autor Nachricht
MBernd
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 12:16    Titel: Haftpflicht eingeschränkt - nun teurer als vorher Antworten mit Zitat

Hallo,

allgemeine Frage:
Darf eine Versicherung die Beiträge erhöhen, wenn man als Versicherter bei der Versicherung anruft und einen Teil der Haftpflicht abmeldet ?

Wie kann dann der neue Versicherungsbeitrag für den Rest der Haftpflicht höher sein als vorher ?

Vielen Dank !
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 14:15    Titel: Re: Haftpflicht eingeschränkt - nun teurer als vorher Antworten mit Zitat

Anderer Tarif vielleicht?
Versicherung mal danach fragen und ggfs. verhandeln?

MBernd hat folgendes geschrieben::
Hallo,

allgemeine Frage:
Darf eine Versicherung die Beiträge erhöhen, wenn man als Versicherter bei der Versicherung anruft und einen Teil der Haftpflicht abmeldet ?

Wie kann dann der neue Versicherungsbeitrag für den Rest der Haftpflicht höher sein als vorher ?

Vielen Dank !
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie bei Ihrer KFZ Haftpflicht einen Rabatt (z.B. 10% Rabatt auf KFZ Haftpflicht aufgrund besitz Rechtschutzvers.) erhalten haben, so kann dieser nach Kündigung der Rechtschutz wieder wegfallen und sich so der Beitrag erhöhen.
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BerndM
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 21:41    Titel: Nein, anders Antworten mit Zitat

Nein, das ist es nicht.

Ich habe eine Vertragsänderung gewünscht und diese wurde bewilligt (Haftpflicht über mehrere Autos und einen Anhänger in einer Police. Den Anhänger habe ich nun rausgenommen).
Allerdings stieg damit der Beitrag für die Autos so stark an, dass die Abmeldung sich nicht mehr lohnt.

Kann es sein, dass die Versicherung bei einer Änderung durch den Kunden einfach die alle paar Jahre stattfindende Beitragserhöhung eingebaut hat - denn ansonsten hätte ich ja bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht.
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Carsten
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich hat Ihre Versicherung etwas wenig Nettes mit Ihnen angestellt:

Jede Versicherung hat nicht nur eine Autohaftpflicht sondern eine Vielzahl, ausgedrückt durch die K-Tarife.

Wenn Sie z. B. 1996 eine Autoversicherung abgeschlossen haben, haben Sie bei dieser eine 1996er-Tarifversion. Die Beiträge für diese mögen gestiegen oder gesunken sein, aber es war immer noch der alte Tarif. In der Zwischenzeit bis heute hat es aber auch einen 1997er, 1998er...2004er-Tarif gegeben. Mit der Konsequenz, dass Sie mit einem Typ gleichen Auto, gleicher Region und gleicher Schadenfreiheitsklasse unterschiedliche Prämien zahlen müssen, je nachdem, mit welchem Tarif Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Die Versicherung hat Sie bei der Änderung komplett auf den aktuellsten Tarif umgestellt, und der ist teurer als der alte, den Sie bisher hatten.

Dies musss/darf aber im Grunde nicht sein. Auch wenn 'optisch' alle Fahrzeuge in einer Police zusammengefasst sind, besteht doch für jedes Fahrzeug ein EIGENER Vertrag. Die Änderung bezog sich aber nur auf den einen, nämlich den für den Anhänger. Was die Gesellschaft wohl nicht daran gehindert hat, Ihnen die für sich günstigere Gesamtänderung unterzujubeln.

Widersprechen Sie umgehend gegenüber Ihrer Versicherung, dann bestehen gute Chancen, die alten Verträge wieder zu aktivieren. Ansonsten bleibt Ihnen ja noch genug Zeit, sich ein wenig umzusehen und mit Kündigung bis Ende November zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Die senken nämlich gerade auf breiter Front die Prämien.
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