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Verfasst am: 13.07.05, 15:45 Titel: e.V. = Unternehmer nach BGB?
Hallo,
es geht um folgenden Fall:
Ein Sportverein verkauft im Shop auf seiner Homepage Merchandise Artikel (Tickets, Becher, Videos, T-Shirts).
Deren AGB schließen allerdings die volle Gewährleistung aller Produkte aus, ein Widerrufsrecht im Sinne des BGB gibt es auch nicht und der Gefahrenübergang an den Kunden ist ab deren Lager. Gibt es irgendwas was ich übersehen habe, oder sind die AGB unwirksam?
§ 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) ...
Demnach ist der Sportverein Unternehmer, denn er handelt gewerblich.
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