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Verfasst am: 15.10.04, 10:32 Titel: Altersteilzeit und Nebentätigkeit(en)
Hallo,
gehe bald in die Ruhephase der Altersteilzeit.
Übe seit mehr als 5 Jahren genehmigte Nebentätigkeit aus. Die darf ich ja meines Wissens auch in der Altersteilzeit ohne Begrenzung weiter ausüben.
Was ist aber, wenn ich jetzt noch eine weitere Nebentätigkeit auf 400€-Basis annehmen will? Wirkt sich das dann wegen der ersten, schon lange ausgeübten Nebentätigkeit negativ auf mein Altersteilzeitgeld aus?
Wo könnte man das ggf. nachlesen?
Danke für qualifizierte Antworten!
§ 5 Abs. 3 Altersteilzeitgesetz: Der Anspruch auf die Leistungen ruht während der Zeit, in der der Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ausübt, die die Geringfügigkeitsgrenze ... überschreiten, oder aufgrund solcher Beschäftigungen eine Entgeltersatzleistung erhält. ... Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bleiben unberücksichtigt. soweit der altersteilzeitarbeitende Arbeitnehmer sie bereits innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ständig ausgeübt hat.
Wenn ich das richtig lese, dann wird die bereits entsprechend lange Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht berücksichtigt. Das bedeutet doch wohl, daß ich daneben noch einen 400 €-Job annehmen kann und auch dann die langjährige Beschäftigung nicht zu berücksichtigen ist.
Verstehe ich das richtig, oder mache ich einen Denkfehler?
Kann denn niemand mir diese Frage fundiert beantworten?
Auskunft des hiesigen Arbeitsamtes: man darf NICHT neben derlangjährigen Beschäftigung einen 400€-Job annehmen, wenn man das Erlöschen und Ruhen des Anspruchs vermeiden will. Begündung dafür gab es leider keine. Diese Auskunft muß aber m.E. auch nicht der Weisheit letzter Schluß sein.
Noch einmal: wenn etwas unberücksichtigt bleibt, dann bedeutet das doch wohl, daß es im Grunde als nicht vorhanden gewertet wird. Und wenn es bei Vorliegen bestimmter Umstände doch gewertet werden soll, dann müßte das doch wohl auch so im Gesetz stehen, ODER???
Aber zumindest würde ich die Gesetzesauszüge, die Du hier zitierst auch dahingehend auslegen, dass bei der Erhebung des zu berücksichtigen Einkommens nur der 400.- Eurojob hinzugezogen würde. (hab ich das nicht toll ausgequetscht?)
Sofern in den ...-Teilen nichts Gegenteiliges steht. Denn Gesetzestexte sind mitunter sehr verwirrend. Wen wunderts, wenn sie zum Teil noch aus Bismarks Zeiten
stammen und und neuere in dem gleichen umständlcihen Paragrafendeutsch formuliert wurden und werden.
Aber was würde aus unseren Juristen, wenn wenn jedermann verständlich wäre, woran er sich zu halten hat.
...mmmhh, wenn man so ein bischen, deutsch, quer um die Ecke denkt, kann es aber auch vielleicht sein, dass es so gemeint ist, dass Du mit Deinem bisherigen Nebenjob in dem Du vielleicht bisher mehr als bis zur Freigrenze verdient hast, das auch weiterhin tun kannst, aber nicht, dass Du als logische Schlussfolgerung die Geringfügigkeitsgrenze
mal eben verdoppeln kannst.
Jepp, da wird mir ganz tüdelig, so is dat mit unserem begrenzten Horizont.
Ich habe auch so eine Frage, die eigentlich mit einem knappen Ja oder Nein beantwortet werden könnte. Krieg aber weder das Eine oder das Andere, immer nur, wäre zu prüfen, oder naja.
Würde ja die Hotline anrufen, wenn ich nicht meinen Anschluß für 0190... sperren lassen hätte.
Auch ich werde mich in wenigen Wochen, in den Passiven Block der Altersteilzeit begeben. Ich beabsichtige mich Selbstständig zu machen, ohne dabei die Hinzuverdienstgrenze von 400,00 überschreiten zu wollen.
Frage nun: Gehört eine selbstständige Tätigkeit auch zu den zulässigen Hinzuverdienstmöglichkeiten, oder was steht dem in Wege.
Ich weiß, daß die Höhe meiner Niedrigrente (ca 850,00 netto für 43 Jahre Vollzeit) sicherlich als Argument keine Berücksichtigung finden wird, möchte aber damit betonen, dass ich mir noch ein bisschen werde einfallen lassen müssen, um zum Lebensunterhalt von meiner Frau und mir etwas mehr "beisteuern" zu können.
Über Eure weitere Teilnahme zu diesem Thema, speziell auch mit Zuschnitt auf meine Belange, würde ich mich sehr freuen.
Danke, T. Rex
hab´s nachgelesen - ist so wie ich vermutete.
Jetzt muß ich mich nur noch um die Frage,
ob Umsatzsteuer fällig werden, oder nicht.
Aber das ist ein anderes Thema und gehört nicht hierher.
mfG Rainer
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